ZWEITWOHNUNGSTEUER: WARUM DER BL0SSE BODENWERT KEIN FAIRESR MAßSTAB SEIN KANN

Ihr kennt das vielleicht: Viele Städte und Kommunen erheben eine Zweitwohnungsteuer, die Besitzerinnen und Besitzer einer Nebenwohnung zur Kasse bittet. Ziel dabei ist oft, dass sich Einwohner ummelden und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde anmelden – weil nur dafür ein kommunaler Finanzausgleich vom Bund fließt. Aber darf sich diese Steuer allein auf den puren Bodenwert stützen? Aktuelle Urteile sagen ganz klar: Nein!

Hintergrund: Bodenschätze für die einen, Ungerechtigkeit für die anderen

In einigen Gemeinden hatte man versucht, den reinen Bodenrichtwert als Maßstab für die Zweitwohnungsteuer zu verwenden. Doch Verwaltungsgerichte – wie das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) – haben entschieden, dass dies gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Der Grund? Die rasant gestiegenen Grundstückspreise der letzten Jahre führen zu riesigen Unterschieden in der steuerlichen Belastung, ohne dass dies wirklich sachlich gerechtfertigt wäre.

Was bedeutet das konkret?

  • Timmendorfer Strand und Hohwacht: Dort scheiterte die Zweitwohnungsteuer, weil sie ausschließlich am Bodenrichtwert hing.
  • Fehmarn: Hier erlebte die Stadt zunächst Schiffbruch vor Gericht. Doch während das Berufungsverfahren lief, änderte Fehmarn rückwirkend ihre Satzung: Der Bodenrichtwert spielt immer noch eine Rolle, aber er wird jetzt relativiert und nicht mehr als alleiniger Maßstab benutzt.

Wie funktioniert das neue System?

Fehmarn teilt den Bodenrichtwert des betreffenden Grundstücks durch den höchsten Bodenrichtwert in der Stadt und addiert dann den Faktor 0,5. Ergebnis: Ihr habt zwar noch eine gewisse Berücksichtigung des Lagewerts, aber in abgemilderter Form. Das OVG findet diese Vorgehensweise nun verfassungskonform, weil es übermäßige Spreizungen bei den Steuerbeträgen vermeidet.

Was heißt das für Euch?

Falls ihr eine Zweitwohnung besitzt oder darüber nachdenkt, ist es gut zu wissen, dass Kommunen nicht einfach die Bodenwerte „pur“ ansetzen dürfen. Neue Satzungen könnten den Bodenwert zwar einbeziehen, müssen ihn aber in eine fairere, relative Formel packen. Wenn eure Gemeinde versucht, die Steuer nur auf den ungebremsten Bodenrichtwert zu stützen, könnte das eventuell angefochten werden.

Fazit:

Eine Zweitwohnung kann euch steuerlich schnell teuer kommen. Doch dank der aktuellen Urteile wissen wir, dass Gemeinden zumindest nicht ungerechtfertigt tief in eure Taschen greifen dürfen. Wer sich an Bodenrichtwerten orientiert, muss diese so anpassen, dass keine übermäßigen Verwerfungen in der Steuerbemessung entstehen. Falls ihr Fragen habt oder ein solches Verfahren bei euch läuft, unterstützt euch eine fundierte steuerliche Beratung dabei, eure Rechte durchzusetzen.