VORSTEUERABZUG: WARUM MIXPALETTEN EUCH TEUER ZU STEHEN KOMMEN KÖNNEN

Das Finanzgericht Münster hat entschieden: Wer Mixpaletten kauft und den Vorsteuerabzug will, braucht mehr als eine pauschale Rechnungsbezeichnung.

WAS WAR PASSIERT

Eine Handelsgesellschaft für IT- und Elektrogeräte kaufte 2016 Mixpaletten von einer GmbH. Die Paletten enthielten sehr unterschiedliche Retouren. Darunter waren Elektrowaren, Haushaltsartikel und Smartphonezubehör.

Die Rechnungen enthielten nur allgemeine Bezeichnungen:

  • „Mixpalette Haushaltsware“
  • „Mixpalette Elektrowaren“
  • Bruttobeträge und Umsatzsteuer

Angaben zu Art und Menge der einzelnen Artikel fehlten komplett. Die Handelsgesellschaft machte trotzdem Vorsteuer geltend. Das Finanzamt lehnte das ab. Begründung: Die Rechnungen erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht. Die Gesellschaft klagte dagegen.

WAS DAS FINANZGERICHT ENTSCHIED

Das FG wies die Klage ab. Die Rechnungen erfüllen die umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen nicht.

Das FG stellte klar:

  • Pauschale Angaben wie „Mixpalette“ oder „Elektrowaren“ reichen nicht aus
  • Artikelnummern ohne konkrete Zuordnung genügen ebenfalls nicht
  • Eine Mixpalette ist kein eigenständiger Liefergegenstand
  • Die gelieferten Waren müssen in der Rechnung genau benannt sein
  • Die handelsübliche Bezeichnung „Mixpalette“ befreit nicht von den formellen Rechnungsanforderungen

Ohne Angaben zu Art und Menge kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug nicht prüfen. Das gilt auch dann, wenn Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen ist.

WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET

Ihr kauft regelmäßig Mixpaletten oder Sammellieferungen? Dann prüft eure Rechnungen genau. Eine Rechnung mit pauschaler Bezeichnung kostet euch den Vorsteuerabzug. Der Verweis auf die Mehrwertsteuerneutralität hilft dabei nicht.

Das FG betonte ausdrücklich: Die formellen Rechnungsanforderungen müssen zwingend erfüllt sein. Ohne ordnungsgemäße Rechnung kein Vorsteuerabzug. Punkt.

💡 Tipp: Besteht bei eurem Lieferanten darauf, dass jede Position mit Art und Menge einzeln aufgeführt wird. Nur so seid ihr auf der sicheren Seite.

FAZIT

Mixpaletten-Rechnungen mit pauschalen Bezeichnungen reichen für den Vorsteuerabzug nicht aus. Achtet auf vollständige Einzelpositionen in jeder Rechnung.

Habt ihr Fragen zu euren Eingangsrechnungen? Wir schauen gerne gemeinsam drauf.