Betriebswirtschaftliche Beratung in Wassenberg
Erfolgreiche Unternehmensführung – das bedeutet eine Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.
Die Anforderungen an ein Unternehmensmanagement werden immer umfangreicher. Eine fundierte Wirtschaftsberatung ist daher unverzichtbar mit den Leistungen einer guten Steuerberatung verbunden. Ergänzend zur Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zählt die betriebswirtschaftliche Beratung zu unseren Kernkompetenzen.
Betriebswirtschaftliche Beratung beginnt dort, wo viele Berater*innen in der Regel aufhören.
Ein gezielter Blick auf Ihre Zahlen lässt Rückschlüsse zu, in welche Richtung sich Ihr Unternehmen entwickelt. Einerseits um mögliche Risiken und andererseits um Entwicklungspotential zu erkennen.
Aufgrund unserer kontinuierlichen und individuellen Betreuung in allen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen ist Ihr Unternehmenserfolg steuerbar.
Existenzgründung
Investitions- und Finanzierungsberatung
Unternehmenskauf und –verkauf
Nachfolgeberatung
Ein Generationenwechsel ist eine herausfordernde Aufgabe für jedes Unternehmen – wir helfen Ihnen dabei, die Weichen richtig zu stellen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind stark von der Unternehmerpersönlichkeit geprägt. Langfristige Planung und eine gute Beratung sind die Grundlage für eine erfolgreiche Übergabe an die nächste Generation. Unsere Leistungen umfassen daher
- frühzeitige steuerliche Planung der Nachfolge
- steuerliche Bewertung von Grundstücken und Gebäuden
- Optimierung der Rechtsform für die Erbfolge
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Kreditgebern
- Steuerliche Gestaltung von Grundstücksschenkungen
- Steuerliche Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen
- Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
Durch eine gezielte Beratung kann die Steuerlast bei der Übertragung sowohl auf der Seite des Übernehmers/Erwerbers als auch auf der Seite des Übergebers/Veräußerers minimiert werden. Sprechen Sie uns an!
Sanierungsberatung
Testamentsvollstreckung
Erbangelegenheiten/ Testamentsvollstreckung:
Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und – insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern – eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen.
Die Testamentsvollstreckung kann helfen, Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen, sowie ungewollte Einflussnahmen „böswilliger“ Erben auf den Nachlass und dessen Auseinandersetzung zu verhindern. Auch kann der Erblasser bei Anordnung andauernder Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstecker eine Zerschlagung seines Nachlasses langfristig verhindern.
Grundsätzlich kann der Erblasser jede natürliche Person als Testamentsvollstrecker in seinem Testament benennen. Gut beraten ist der, der sich an kompetenter Stelle rechtzeitig über mögliche Stolperfallen und rechtliche Hintergründe informieren und auf langjährige Erfahrung zurückgreifen kann. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch unter Erbangelegenheiten und Nachfolgeplanung.
Ratingberatung
Kennen Sie die Ratingeinstufung Ihres Unternehmens durch Ihre Hausbank? Ihr Rating ist maßgeblich für die Kreditentscheidung Ihrer Bank und die Konditionen Ihrer Finanzierung. Spätestens seit BASEL II heißt es „kein Kredit ohne Rating“. Ziel eines Ratings ist es, die Bonität eines Unternehmens zu bewerten bzw. seine Kreditwürdigkeit zu prüfen. Die Sicherung der Unternehmensfinanzierung ist daher eine der zentralen Fragen, die sich heute den Unternehmen stellt. Durch unsere Ratingberatung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Finanzierungskonditionen deutlich zu verbessern. Darüber hinaus können Sie Ihre Bilanz und Ergebnissituation verbessern und stärken so Ihr Unternehmen für die Zukunft. Sehen Sie uns als Mittler zwischen Ihnen als Unternehmer und den Kreditinstituten und schenken uns Ihr Vertrauen!
Rechtsformvergleich
Nicht nur bei der Existenzgründung eines Unternehmens stellt sich die Frage der Rechtsformwahl, sondern auch bei bestehenden Unternehmen kann sich durch einen Rechtsformwechsel ein Steuersparpotential ergeben. Dennoch sind es oftmals nicht nur steuerliche, sondern vielmehr haftungs- und gesellschaftliche Erwägungen, die für die Wahl einer bestimmten Rechtsform ausschlaggebend sind. In einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen – unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Verhältnisse – die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform und stehen Ihnen bei dem etwaigen Rechtsformwechsel unterstützend zur Seite.