Bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei – das klingt verlockend. Doch als weiterarbeitender Ruheständler solltet ihr genau hinschauen. Drei Punkte sind entscheidend.
1. STEUERPFLICHT BEI HOHEN AKTIVRENTEN
Verdient ihr mehr als 2.000 € im Monat? Den Mehrbetrag versteuert ihr sofort. Schlimmer noch: Euer persönlicher Steuersatz steigt.
Das betrifft auch eure anderen Einkünfte:
- Altersrente
- Betriebsrente
- Mieteinnahmen
- Kapitaleinkünfte
Auch diese versteuert ihr dann höher.
2. STEUERERKLÄRUNG ABGEBEN ODER NICHT?
Die Aktivrente allein zwingt euch nicht zur Steuererklärung. Trotzdem lohnt sich die Abgabe meistens.
Der Grund: Ihr könnt eure gezahlten Beiträge absetzen für
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- ggf. Rentenversicherung
So holt ihr euch Geld zurück.
3. WERBUNGSKOSTEN: WAS GEHT, WAS NICHT?
Werbungskosten zur steuerfreien Aktivrente? Nicht abziehbar.
Habt ihr Werbungskosten für beides – steuerfreien und steuerpflichtigen Lohn? Dann müsst ihr aufteilen. Der Schlüssel: das Verhältnis eurer Einnahmen.
💡 Tipp: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € bleibt euch komplett erhalten. Den rechnet ihr voll beim steuerpflichtigen Arbeitslohn an – auch wenn ihr zusätzlich die Aktivrente bekommt.
FAZIT
Die Aktivrente ist attraktiv – aber kein Selbstläufer. Wer clever plant, vermeidet böse Überraschungen.
Habt ihr Fragen zur Aktivrente? Wir helfen euch gern weiter.
