AKTIVRENTE: 3 STEUERFALLEN, DIE IHR KENNEN MÜSST

Bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei – das klingt verlockend. Doch als weiterarbeitender Ruheständler solltet ihr genau hinschauen. Drei Punkte sind entscheidend.

1. STEUERPFLICHT BEI HOHEN AKTIVRENTEN

Verdient ihr mehr als 2.000 € im Monat? Den Mehrbetrag versteuert ihr sofort. Schlimmer noch: Euer persönlicher Steuersatz steigt.

Das betrifft auch eure anderen Einkünfte:

  • Altersrente
  • Betriebsrente
  • Mieteinnahmen
  • Kapitaleinkünfte

Auch diese versteuert ihr dann höher.

2. STEUERERKLÄRUNG ABGEBEN ODER NICHT?

Die Aktivrente allein zwingt euch nicht zur Steuererklärung. Trotzdem lohnt sich die Abgabe meistens.

Der Grund: Ihr könnt eure gezahlten Beiträge absetzen für

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • ggf. Rentenversicherung

So holt ihr euch Geld zurück.

3. WERBUNGSKOSTEN: WAS GEHT, WAS NICHT?

Werbungskosten zur steuerfreien Aktivrente? Nicht abziehbar.

Habt ihr Werbungskosten für beides – steuerfreien und steuerpflichtigen Lohn? Dann müsst ihr aufteilen. Der Schlüssel: das Verhältnis eurer Einnahmen.

💡 Tipp: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € bleibt euch komplett erhalten. Den rechnet ihr voll beim steuerpflichtigen Arbeitslohn an – auch wenn ihr zusätzlich die Aktivrente bekommt.

FAZIT

Die Aktivrente ist attraktiv – aber kein Selbstläufer. Wer clever plant, vermeidet böse Überraschungen.

Habt ihr Fragen zur Aktivrente? Wir helfen euch gern weiter.