Wirtschaftsprüfung in Wassenberg​

Wirtschaftsprüfung – das umfasst im Wesentlichen betriebswirtschaftliche Prüfungen (§ 2 Abs. 1 WPO).

Die Vereinung von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern in einer Kanzlei ermöglicht uns, Sie und Ihr Unternehmen ganzheitlich zu betreuen. Sehen Sie die Prüfung Ihres Jahresabschlusses nicht als lästiges Übel sondern als Chance, auf mögliche Risiken in Ihrem Unternehmen aufmerksam gemacht zu werden, denn im Rahmen der Wirtschaftsprüfung analysieren wir Ihr Unternehmen tiefergehend als dies im Rahmen der allgemeinen Steuerberatung möglich ist.

Wirtschaftsprüfung / Wirtschaftsprüfer

Die Kontrolle Ihrer Finanzlage ist Vertrauenssache und erfordert Sachverstand. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen: Um gleichbleibend hohe Prüfungsqualität zu gewährleisten, bilden wir uns in Seminaren ständig fort. Unsere Prüfungsqualität wird darüber hinaus von unabhängiger Seite bestätigt; hierzu wurde uns eine Bescheinigung gem. § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO von der Kommission für Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer ausgehändigt (Qualitätskontrolle WPK). Unser Ziel ist es, durch hohe Qualitätsstandards den ständig neuen Anforderungen unserer Auftraggeber gerecht zu werden.

HGB-Pflichtprüfung

Sofern Ihr Unternehmen nach den Größenkriterien des Handelsgesetzbuches der gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegt, können Sie uns als Wirtschaftsprüfer beauftragen. Die gesetzliche Jahresabschlussprüfung umfasst insbesondere die

  • Prüfung des Jahresabschlusses (bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang)
  • Prüfung des Lageberichtes
  • Erstellung eines Prüfungsberichtes ggfs. mit zusätzlichen weitergehenden Erläuterungen
  • Erteilung eines Bestätigunsvermerkes

Zusätzlich prüfen wir Ihre internen Kontroll- und Revisionssysteme. So erkennen Sie, ob die vorgegebenen Betriebsabläufe mittels interner Kontrollmechanismen eingehalten werden. Dies ist notwendig, um unternehmensgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen.
In einem Managementletter fassen wir die dabei gewonnenen Informationen und Verbesserungspotentiale zusammen und geben Ihnen so einen Leitfaden zur Umsetzung unserer Empfehlungen an die Hand.

Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung

Gewerbetreibende, die Kapitalanlagen vermitteln oder als Bauträger bzw. Baubetreuer tätig sind, unterliegen einer jährlichen Prüfungspflicht (§ 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV). Diese besteht bereits dann, wenn der Gewerbetreibende nur einen einzelnen Auftrag durchführt. Ziel dieser Gesetzmäßigkeitsprüfung ist es, die Einhaltung der Vorschriften der MaBV zu beurteilen. Wird der Prüfungsbericht mit Prüfungsvermerk nicht vorgelegt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500,00 € geahndet werden kann. Durch unsere langjährige Erfahrung bei der Prüfung nach der MaBV können wir Ihnen ein qualifiziertes Bearbeiter-Team zur Seite stellen, das aufgrund seiner Erfahrung schnell und routiniert die Prüfung bearbeiten kann.

Freiwillige Prüfungen

Ob Ihr Unternehmen prüfungspflichtig ist oder nicht, wird anhand von Größenkriterien festgelegt, die im Handelsgesetzbuch verankert sind. Durch die Reform des Handelsgesetzbuches (BilMoG) wurden diese Größenkriterien nach oben angepasst, sodass in Zukunft damit zu rechnen ist, dass immer weniger Unternehmen prüfungspflichtig sind oder werden. Wenn Ihr Unternehmen nach diesen Gesichtspunkten nicht prüfungspflichtig ist, bieten wir Ihnen die Durchführung einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung an. Nutzen Sie diesen Service und machen Sie Ihr Unternehmen fit z.B. für ein bevorstehendes Rating.

Sonderprüfungen

Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen führen wir selbstverständlich auch weitere für Sie erforderliche Prüfungen durch. Von aktienrechtlichen Sonderprüfungen über Prüfungen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen, nach dem Umwandlungsgesetz bis hin zur Prüfung der Jahresabschlussmeldung für den Grünen Punkt und anderer Entsorgungsunternehmen – wir erledigen alle Aufträge mit gleich hoher Professionalität und Qualität.

Erstellung von Gutachten

Zum unmittelbaren Berufsfeld eines Wirtschaftsprüfers gehört auch die Tätigkeit als Gutachter oder als Sachverständiger in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung. Der Begutachtungsgegenstand betrifft hierbei häufig Bewertungsfragen, z.B. zur Bewertung von Vermögensgegenständen, Geschäftsanteilen oder Unternehmen im Ganzen. Auch zur Ergänzung öffentlich-rechtlicher Anträge (z.B. Fördermittel, Begünstigungen) oder zu den Themenbereichen Compliance, Controlling und IKS sind oftmals entsprechende Gutachten des Wirtschaftsprüfers erforderlich.

Unternehmensbewertung

Im Rahmen der Unternehmensbewertung werden wir als Berater und Gutachter tätig. Auf der Basis der Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer erstellen wir Gutachten zur Plausibilisierung von Kaufpreisen bei Unternehmenserwerben und bieten ebenso alternative vereinfachte Bewertungsmethoden der gängigen Praxis an.

Um die Qualität der zugrunde liegenden Daten zu gewährleisten, können wir auch eine Due-Diligence-Prüfung der Unternehmensbewertung voranstellen. Weitergehende Informationen zu den vielfältigen Praxisbereichen der Unternehmensbewertung finden Sie unter Betriebswirtschaftliche Beratung.