Gute Nachricht für Unternehmer. Das Finanzgericht Thüringen stärkt eure Rechte bei der Gewerbesteuer.
DARUM GEHT ES
Bei der Gewerbesteuer passt das Finanzamt euren Gewinn an. Dazu gehören Hinzurechnungen und Kürzungen. Auch eure gezahlten Miet- und Pachtzinsen zählen zu den Hinzurechnungen.
Die Regel bisher:
- Freibetrag: 200.000 €
- Darüber hinaus: anteilige Hinzurechnung zum Gewinn
- Voraussetzung: ihr habt die Beträge vom Gewinn abgezogen
DER FALL VOR DEM FG THÜRINGEN
Klägerin war eine landwirtschaftliche Genossenschaft. Sie stellt pflanzliche und tierische Erzeugnisse her. In allen Streitjahren pachtete sie Acker- und Grünflächen. In 2018 mietete sie zusätzlich eine Erntemaschine.
In ihren Steuererklärungen rechnete sie die Miet- und Pachtzinsen anteilig dem Gewinn hinzu. Das Finanzamt übernahm die Werte.
Dann berief sich die Genossenschaft auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Sie beantragte, die Hinzurechnung auf 0 € zu reduzieren. Ihre Begründung: Miet- und Pachtzinsen für Produktionsgüter zählen nicht zur Hinzurechnung. Voraussetzung ist, dass sie in die Herstellungskosten einfließen.
DAS URTEIL DES FG
Die Klage hatte Erfolg. Das FG Thüringen entschied klar:
- Miet- und Pachtzinsen bleiben außen vor, wenn sie in Herstellungskosten einfließen
- Das gilt für Wirtschaftsgüter des Anlage- oder Umlaufvermögens
- Die Aktivierung in den Herstellungskosten neutralisiert den Aufwand
Das gilt in zwei Konstellationen. Erstens: Ihr aktiviert die Wirtschaftsgüter mit ihren Herstellungskosten. Zweitens: Es gibt keine Aktivierung, weil die Wirtschaftsgüter vor dem Bilanzstichtag aus dem Betriebsvermögen ausscheiden.
Das Finanzamt wollte im Einzelfall mutmaßen. Wie hätte der Steuerpflichtige die unterjährig ausgeschiedenen Wirtschaftsgüter wohl bilanziert? Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht.
WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET
Habt ihr Maschinen oder Flächen gemietet bzw. gepachtet? Und nutzt ihr diese für eure Produktion? Dann lohnt sich ein genauer Blick.
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung könnte deutlich niedriger ausfallen. In manchen Fällen sogar bei 0 € liegen.
💡 Tipp: Prüft eure Gewerbesteuer-Bescheide. Besonders wenn ihr produzierendes Gewerbe seid und viel mietet oder pachtet.
⚠️ Hinweis: Das Gericht hat die Revision zugelassen. Bisher gab es zu diesem Sachverhalt noch kein Urteil. Der BFH wird also vielleicht das letzte Wort haben.
FAZIT
Das FG Thüringen stärkt eure Position bei der Gewerbesteuer. Miet- und Pachtzinsen für Produktionsgüter zählen oft nicht zur Hinzurechnung.
Habt ihr Fragen zu eurer Gewerbesteuer? Wir helfen euch gern weiter.
