Der neueste Gesetzesentwurf zum Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II), veröffentlicht am 27. August 2024, markiert einen signifikanten Fortschritt in der deutschen Wachstumsagenda. Der über 200 Seiten starke Entwurf zielt darauf ab, Deutschland als Finanzstandort attraktiver zu machen, indem er steuerliche und regulative Anreize für Investitionen in Venture Capital (VC) und erneuerbare Energien schafft. Eine Schlüsselkomponente des Entwurfs ist die Überarbeitung des Investmentsteuergesetzes, die klarstellt, dass Investitionen von Fonds in gewerbliche Personengesellschaften die steuerliche Einstufung der Fonds nicht beeinträchtigen. Außerdem ist vorgesehen, Einkünfte aus Investitionen in erneuerbare Energien von der Gewerbesteuer zu befreien, um die Finanzierung von Infrastruktur- und Energieprojekten zu erleichtern.
Eine weitere Neuerung des ZuFinG II ist die Vereinfachung des Zugangs zum Kapitalmarkt für Unternehmen. Dies umfasst die Einführung englischsprachiger Wertpapierprospekte sowie die Möglichkeit zur Ausgabe von Aktien unterhalb eines Nennwerts von 1 €, um die Aktienkultur zu stärken und Börsengänge als attraktive Exit-Optionen für VC-Fonds zu etablieren.
Im Arbeitsrecht wird eine Anpassung des Kündigungsschutzes für Top-Verdiener im Finanzsektor vorgeschlagen, die künftig wie leitende Angestellte behandelt werden sollen. Dies dient der Erhöhung der Flexibilität in den Arbeitsbedingungen dieser Branche. Des Weiteren integriert der Entwurf wichtige EU-rechtliche Vorschriften, wie den Listing Act und die MIFIR-Überprüfung, in das nationale Recht, um die Kapitalmarktunion weiterzuentwickeln und Deutschland international konkurrenzfähiger zu machen.
Der Entwurf ist bereits zur Stellungnahme an Länder und Verbände weitergeleitet worden und soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 in Kraft treten. Die Implementierung des ZuFinG II wird als entscheidender Schritt gesehen, um den Finanzstandort Deutschland zu stärken und den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu fördern.