WÄRMEPUMPEN: UMRÜSTUNG KANN ABGESETZT WERDEN

Wärmepumpen sind in Deutschland zunehmend verbreitet, besonders in neu errichteten Wohngebäuden. Laut dem Statistischen Bundesamt wurden 2023 fast 65 % der fertiggestellten Wohngebäude mit Wärmepumpen als primärer Energiequelle ausgestattet. Diese Tendenz ist besonders stark in Ein- und Zweifamilienhäusern, wo der Anteil im gleichen Jahr bei nahezu 70 % lag.

Die Entscheidung für Wärmepumpen wird nicht nur durch deren Effizienz, sondern auch durch attraktive staatliche Förderungen unterstützt. Seit 2024 ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Abwicklung der Förderprogramme zuständig, die den Einbau von Wärmepumpen in Neubauten und Bestandsgebäuden subventionieren. Förderquoten variieren dabei zwischen 30 % und bis zu 70 % der entstandenen Kosten.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durch den Umstieg auf eine Wärmepumpe in Bestandsgebäuden steuerliche Vorteile zu nutzen. Energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden und ermöglichen über drei Jahre verteilt Steuerersparnisse. Dies gilt insbesondere im Kalenderjahr der Durchführung sowie im darauffolgenden Jahr.

Hinweis: Mit der fortschreitenden Implementierung von Wärmepumpen leistet Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Energieeffizienz und zur Reduzierung von CO2-Emissionen. Die genauen Modalitäten der Förderung und steuerlichen Absetzbarkeit sollten mit einem Steuerberater oder direkt bei der KfW geklärt werden.