WIE GARTENARBEITEN DIE STEUERLAST SENKEN KÖNNEN

Gartenpflege durch Fachkräfte kann erheblich zur Senkung Ihrer Steuerlast beitragen. Sowohl Hauseigentümer als auch Mieter können die anfallenden Kosten für Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Dies gilt für Arbeiten am Hauptwohnsitz ebenso wie für Zweit- oder Ferienwohnungen innerhalb der EU oder des EWR, vorausgesetzt, der Hauptwohnsitz befindet sich in Deutschland.

Wichtige Bedingungen:

  • Bewohnbarkeit: Die Immobilie muss bereits bewohnt sein, damit Gartenarbeiten steuerlich absetzbar sind. Kosten, die vor dem Einzug entstehen, wie bei einem Neubau, sind daher nicht abzugsfähig.
  • Art der Arbeiten: Sowohl die Neuanlage als auch die Umgestaltung eines Gartens sind absetzbar. Dies umfasst Tätigkeiten wie das Verfliesen der Terrasse, das Anbringen von Sonnenschutz, das Einzäunen des Grundstücks, das Anlegen von Beeten, Gartenteichen oder das Pflanzen von Hecken.

Finanzielle Obergrenzen und Absetzbarkeit:

  • Handwerkerleistungen: Zu 20 % absetzbar mit einer Obergrenze von 6.000 €, was einen maximalen Steuervorteil von 1.200 € ermöglicht.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Ebenfalls zu 20 % absetzbar, hier jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 €, was einen Steuervorteil von bis zu 4.000 € bedeutet.

Nicht absetzbare Kosten:

  • Kosten für Pflanzen und Materialien sind nicht abzugsfähig.
  • Umsatzsteuer und Verbrauchsmaterialien wie Treibstoff oder Schädlingsbekämpfungsmittel fallen ebenfalls heraus.

Abrechnung und Zahlungsweise:

  • Eine detaillierte und getrennte Aufstellung von Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten auf der Rechnung ist erforderlich, da das Finanzamt eine Vermischung mit nicht absetzbaren Materialkosten nicht akzeptiert.
  • Wichtig ist die bargeldlose Bezahlung der Rechnungen (z. B. per Überweisung), da Barzahlungen den Steuervorteil ausschließen.

Für regelmäßig wiederkehrende Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder Heckenschneiden, die unter haushaltsnahe Dienstleistungen fallen, und einmalige Handwerkerleistungen bietet das Steuerrecht erhebliche Einsparpotentiale, die die Attraktivität dieser Dienstleistungen erhöhen und gleichzeitig zur Pflege und Instandhaltung des heimischen Grüns beitragen.