Die Anzahl der Steuerzahler, die gegen ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen, steigt stetig, und die Erfolgsquote ist beachtlich. Im Jahr 2023 wurden beinahe 10 Millionen Einsprüche bei den deutschen Finanzämtern registriert, verglichen mit 3 Millionen im Vorjahr, was vor allem auf die zahlreichen Einsprüche im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zurückzuführen ist.
Interessanterweise waren von den 3,7 Millionen bearbeiteten Einsprüchen im vergangenen Jahr rund 69 % erfolgreich. Das bedeutet, dass über 2,5 Millionen Steuerbescheide nachträglich zugunsten der Steuerpflichtigen korrigiert wurden. Lediglich 12 % der Einsprüche blieben erfolglos oder waren nur teilweise erfolgreich, und etwa ein Fünftel wurde von den Steuerzahlern selbst zurückgezogen.
Daher lohnt es sich, den eigenen Einkommensteuerbescheid sorgfältig zu überprüfen. Wichtige Aspekte sind die korrekte Erfassung von Bruttolohn, Renten und anderen Einkünften sowie die Berücksichtigung von Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung, Arbeitskosten, Spenden und außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch ein Blick auf potenzielle Fehler, wie Zahlendreher oder fehlerhafte Datenübermittlungen, ist ratsam.
Zudem ist es empfehlenswert zu prüfen, ob gegen die Ablehnung bestimmter Kosten aktuell vor einem obersten Gericht verhandelt wird. Falls ja, kann unter Verweis auf das laufende Musterverfahren ein Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Ein positiver Ausgang eines solchen Musterprozesses kann sich günstig auf den eigenen Fall auswirken.
Aktuell können die Finanzämter über 4,8 Millionen Einsprüche nicht abschließend bearbeiten, da Entscheidungen von obersten Gerichten wie dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof ausstehen. Diese Musterverfahren bieten eine zusätzliche Möglichkeit, von gerichtlichen Entscheidungen zu profitieren.
Das Einlegen eines Einspruchs ist für den Steuerzahler kostenfrei, jedoch ist die Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu beachten. Der Einspruch muss innerhalb dieser Zeit schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.