WICHTIGE SONDERAUSGABEN IN DER EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung vorbereiten, gibt es zahlreiche Posten, die Sie zur Minderung Ihrer Steuerlast geltend machen können. Hier sind einige der wichtigsten Sonderausgaben, die häufig übersehen werden, aber erhebliche Steuervorteile bieten können:

1. Altersvorsorgeaufwendungen

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Versorgungswerken, privaten Rentenversicherungen oder Alterskassen zählen zu den abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen. Diese können Sie bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 € für Alleinstehende und 53.056 € für Verheiratete im Jahr 2023 voll absetzen. Für 2024 steigen diese Grenzen auf 27.566 € bzw. 55.132 €.

2. Riester-Beiträge

Beiträge zu Riesterverträgen sind ebenfalls bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.100 € abzugsfähig. Diese Beiträge können zur Erhöhung Ihrer staatlichen Zulagen und zur Minderung Ihrer Steuerlast beitragen.

3. Weitere Vorsorgeaufwendungen

Versicherungsbeiträge wie für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen fallen unter sonstige Vorsorgeaufwendungen. Der maximal abzugsfähige Betrag liegt hier bei 1.900 € für gesetzlich Krankenversicherte mit Arbeitgeberzuschuss und bei 2.800 € für privat Vollversicherte.

4. Spenden und Mitgliedsbeiträge

Spenden an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen sind steuerlich absetzbar. Für Beträge bis 300 € reicht ein einfacher Zahlungsnachweis wie ein Kontoauszug. Für höhere Beträge ist eine formelle Zuwendungsbescheinigung erforderlich, die bestätigt, dass die Mittel einem steuerbegünstigten Zweck zugeführt werden.

5. Kinderbetreuungskosten

Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind absetzbar. Das Finanzamt erkennt zwei Drittel der Ausgaben bis zu maximal 4.000 € pro Kind und Jahr an. Die Kosten müssen belegbar sein und dürfen nicht bar bezahlt worden sein. Ausgenommen sind Kosten für Verpflegung oder Unterricht. Bei Kindern mit Behinderung, die vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetreten ist, gibt es keine Altersgrenze für die Absetzbarkeit.

Diese Sonderausgaben bieten eine hervorragende Möglichkeit, Ihre Steuerlast effektiv zu senken. Wichtig ist, alle Belege sorgfältig zu sammeln und korrekt in der Steuererklärung zu dokumentieren.