Wenn Sie in Ihrem Privathaushalt haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Sie davon in Ihrer Einkommensteuererklärung profitieren. Zu den begünstigten Tätigkeiten zählen nicht nur klassische Putz- und Haushaltshilfen, sondern auch Hausmeisterservices, Gartenpflege und die Betreuung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück. Das Finanzamt erlaubt Ihnen, 20 % der anfallenden Lohnkosten, bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 € pro Jahr, von Ihrer Steuerlast abzuziehen. Wichtig dabei ist, dass Sie für alle Dienstleistungen Rechnungen erhalten, diese bargeldlos begleichen und entsprechende Belege vorlegen können. Die Rechnung muss Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten gesondert von den Materialkosten ausweisen, da letztere nicht steuerlich absetzbar sind.
Zusätzlich gibt es Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen wie Badrenovierungen, Bodenverlegungen oder Gartenarbeiten, die innerhalb des bestehenden Haushalts durchgeführt werden. Hier können Sie 20% der Arbeitskosten, bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 € jährlich, absetzen. Auch hier müssen die Arbeiten in einem bereits bestehenden Haushalt stattfinden, und Neubautätigkeiten sind ausgeschlossen. Wichtig ist ebenfalls die bargeldlose Bezahlung und eine detaillierte Rechnung, die Arbeits-, Maschinen-, Fahrt- und Verbrauchsmittelkosten klar von Materialkosten trennt.
Diese steuerlichen Vorteile dienen der Förderung legaler Beschäftigungsverhältnisse und sollen die Schwarzarbeit in privaten Haushalten eindämmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Steuerlast effektiv zu senken und gleichzeitig Ihre Lebensqualität zu Hause zu verbessern.