Mit Beginn des Jahres 2025 tritt in Deutschland eine bedeutende Neuregelung in Kraft: Die Einführung der E-Rechnung für alle inländischen Geschäftsumsätze zwischen Unternehmen (B2B). Dies folgt aus dem Wachstumschancengesetz, das am 27.03.2024 verabschiedet wurde und sich an der europäischen Norm EN 16931 orientiert. Die E-Rechnung unterscheidet sich von herkömmlichen Papierrechnungen oder digitalen Formaten wie PDF durch ihre automatisierte Weiterverarbeitbarkeit, da sie in einem standardisierten Datenformat erstellt und übermittelt wird.
Zeitplan und Übergangsfristen
- Ab 01.01.2025 müssen alle deutschen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
- Ab 01.01.2027 wird die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € aktiv.
- Ab 01.01.2028 sind dann alle inländischen Unternehmen zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet.
Ausnahmen und Übergangsregelungen
Während der Übergangszeit bis Ende 2026 dürfen Unternehmen weiterhin Rechnungen in anderen Formaten, wie Papier oder PDF, ausstellen. Ausgenommen von der E-Rechnungspflicht sind:
- Rechnungen über steuerfreie Leistungen
- Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Wert von 250 €
- Fahrausweise
Diese Regelungen gelten nicht für Umsätze an private Endverbraucher oder für internationale B2B-Umsätze.
Technische Anforderungen
Für den Empfang von E-Rechnungen ist ein technisches System erforderlich, das in der Lage ist, die Daten korrekt zu verarbeiten. Die Aufbewahrung der E-Rechnungen muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form entsprechen und die Unveränderlichkeit der Daten gewährleisten.
Effizienzsteigerung
Die Umstellung auf E-Rechnungen zielt darauf ab, die Verarbeitung von Rechnungen effizienter zu gestalten. Für weitere Informationen zur Handhabung der E-Rechnung können Unternehmen das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.10.2024 heranziehen, in dem detaillierte Anweisungen gegeben werden.