Am 28.06.2024 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung – WIdV) veröffentlicht. Diese Regelung legt fest, wie die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an Unternehmen aller Rechtsformen in Deutschland vergeben wird.
Die Einführung der W-IdNr. basiert auf § 139c der Abgabenordnung und wird auf Anforderung durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) durchgeführt. Ziel ist es, eine eindeutige Identifikation von Unternehmen im Besteuerungsverfahren zu gewährleisten und die Kommunikation zwischen Wirtschaftssubjekten und Behörden zu erleichtern. Langfristig soll die W-IdNr. auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer im Rahmen des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes dienen.
Die erste Vergabe der W-IdNr. ist ab dem 01.11.2024 geplant und soll bis 2026 stufenweise abgeschlossen sein. Die W-IdNr. setzt sich aus den Buchstaben „DE“ gefolgt von neun Ziffern zusammen und wird die Aufgaben der bisherigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) übernehmen. Unternehmen, die bereits eine USt-IdNr. besitzen, können diese ab dem 30.09.2024 als W-IdNr. weiterverwenden. Unternehmen ohne USt-IdNr., aber mit umsatzsteuerlicher Erfassung, erhalten automatisch eine W-IdNr. vom BZSt über ihr ELSTER-Benutzerkonto. Andere Wirtschaftssubjekte werden ihre W-IdNr. später zugewiesen bekommen.
Der Verordnungsentwurf regelt auch Details zur Einführung, Vergabe und Löschung der W-IdNr. Die endgültige Verabschiedung der Verordnung wird nach der Zustimmung des Bundesrates erwartet, die Ende September 2024 erfolgen soll.
Hinweis: Die Einführung der W-IdNr. ist ein wichtiger Schritt zur Optimierung von Verwaltungsprozessen und verbessert die Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen. Der Verordnungsentwurf ist auf der Webseite des BMF einsehbar.