Ihr beendet euer Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag. Dann bekommt ihr nicht nur eine Abfindung. Auch ausstehende Urlaubstage können abgegolten werden. Ob diese Zahlung steuerlich begünstigt ist, war lange unklar. Das Finanzgericht Münster hat jetzt entschieden.
WAS DER FALL WAR
Eine Arbeitnehmerin schloss mit ihrem Arbeitgeber eine Aufhebungsvereinbarung. Darin wurden zwei Zahlungen geregelt:
- Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes
- Eine Abgeltungszahlung für nicht genommenen Urlaub aus den Jahren 2018, 2019 und 2020
Beide Beträge flossen im Jahr 2020 zusammen aus. Die Klägerin beantragte für beide Zahlungen die begünstigte Besteuerung als außerordentliche Einkünfte.
WAS DAS FINANZAMT SAGTE
Das Finanzamt lehnte die Steuervergünstigung für die Urlaubsabgeltung ab. Die Begründung: Keine Entschädigung. Keine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit. Der Urlaubsanspruch sei in jedem Vorjahr separat entstanden. Die Auszahlung im Jahr 2020 ändere daran nichts.
WAS DAS FINANZGERICHT ENTSCHIED
Das Finanzgericht Münster gab der Klägerin recht. Die Klage war erfolgreich.
Die Kernaussage des Gerichts:
- Der Gesamtbetrag setzt sich aus Ansprüchen aus mehreren Jahren zusammen
- Der Urlaubsanspruch aus drei Jahren ist untrennbar an das Arbeitsverhältnis geknüpft
- Die Abgeltungszahlung stellt ein zusätzliches Entgelt für geleistete „Mehrarbeit“ dar
- Die Vergütung floss der Klägerin zusammengeballt in einem Streitjahr zu
Das Gericht stellte außerdem klar: Dass die Klägerin im abgegoltenen Zeitraum freigestellt war, ändert nichts. Die Behandlung als außerordentliche Einkünfte bleibt bestehen.
WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET
Wenn ihr per Aufhebungsvertrag ausscheidet und Urlaub aus mehreren Jahren ausgezahlt bekommt, gilt:
- Die Urlaubsabgeltung kann als außerordentliche Einkünfte steuerlich begünstigt sein
- Das gilt auch dann, wenn ihr im Abgeltungszeitraum freigestellt wart
- Die Zusammenballung mehrerer Jahresansprüche in einem Jahr ist das entscheidende Kriterium
💡 Tipp: Beantrage bei solchen Zahlungen immer die Fünftelregelung. Das Finanzamt lehnt sie oft automatisch ab. Legt ihr Einspruch ein, stehen eure Chancen nach diesem Urteil gut.
FAZIT
Urlaubsabgeltung bei Aufhebungsverträgen kann steuerlich begünstigt sein. Das Finanzgericht Münster stärkt damit die Position von Arbeitnehmern.
Habt ihr eine Aufhebungsvereinbarung erhalten und Fragen zur steuerlichen Behandlung? Wir helfen euch gern weiter.
