Ihr denkt, ihr habt die Steuererklärung rechtzeitig abgegeben? Nicht immer stimmt das. Ein Fall vor dem Finanzgericht Niedersachsen zeigt: Eine elektronische Übermittlung allein reicht manchmal nicht aus.
DER FALL: WAS PASSIERT IST
Ein verheirateter Steuerpflichtiger übermittelte am 11.06.2019 die Daten seiner Steuererklärung 2018 elektronisch ans Finanzamt. Er schickte aber kein unterschriebenes Exemplar nach.
Im Mai 2021 erfuhr das Finanzamt: Der Mann war schwer erkrankt. Am 08.06.2021 ging dann die ausgedruckte Erklärung ein. Sie war immer noch nicht unterschrieben.
Am 23.02.2022 setzte das Finanzamt einen Verspätungszuschlag fest. Der Mann legte Einspruch ein. Er meinte: Die Erklärung sei rechtzeitig übermittelt worden. Das Finanzamt wies den Einspruch zurück.
WARUM DAS GERICHT DEM FINANZAMT RECHT GAB
Das Finanzgericht Niedersachsen wies die Klage ab. Die Voraussetzungen für den Verspätungszuschlag lagen vor.
Der Mann hätte seine Einkommensteuererklärung spätestens bis Ende Februar 2020 einreichen müssen. Das tat er nicht.
Hier liegt der entscheidende Unterschied: Es gibt zwei Arten der elektronischen Übermittlung:
- Komprimierte Erklärung: Daten werden übermittelt. Danach muss der Ausdruck unterschrieben ans Finanzamt.
- Authentifiziert übermittelte Erklärung: Die Übermittlung selbst ist die Abgabe. Keine Unterschrift nötig.
Der Mann wählte die komprimierte Variante. Den unterschriebenen Ausdruck schickte er nie rechtzeitig ab.
WAS DAS SENDUNGSPROTOKOLL SAGTE
Das Gericht ließ offen, ob der Mann die Hinweise falsch verstanden hatte. Denn: Er legte selbst sein Sendebericht vor. Darin stand ausdrücklich, dass eine Unterschrift notwendig ist. Eine Ausnahme, die den Verspätungszuschlag hätte verhindern können, lag nicht vor.
💡 Tipp: Prüft nach jeder elektronischen Übermittlung euren Sendebericht. Steht dort etwas von „komprimierter Erklärung“? Dann müsst ihr den Ausdruck noch unterschreiben und ans Finanzamt senden. Erst dann gilt die Erklärung als abgegeben.
FAZIT
Eine elektronische Datenübermittlung ist nicht automatisch eine abgegebene Steuererklärung. Bei der komprimierten Variante fehlt ohne Unterschrift der entscheidende letzte Schritt.
Habt ihr Fragen zu eurer Abgabepflicht oder zu Fristen? Wir helfen euch gern weiter.
