Mit der Veröffentlichung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt setzt die Bundesregierung weiterhin konsequent auf die Entlastung von Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung durch signifikante Vereinfachungen. Ziel ist es, durch das Ausbauen digitaler Strukturen und das Senken bürokratischer Hürden, Effizienz zu steigern. Besonders im Bereich der Umsatzsteuer tritt eine Reihe von Neuerungen hervor, die seit dem 01.01.2025 wirksam sind:
- Kürzere Aufbewahrungsfristen: Die Frist zur Aufbewahrung von Rechnungen und Buchungsbelegen wird von zehn auf acht Jahre reduziert. Diese Anpassung bezieht sich direkt auf umsatzsteuerliche Dokumente und soll durch die Verkürzung der Aufbewahrungsdauer die administrative Last für Unternehmen mindern.
- Anpassung der Schwellenwerte für Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Eine weitere wichtige Änderung ist die Anhebung des Schwellenwertes für die Pflicht zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von bisher 7.500 € auf 9.000 € Umsatzsteuer aus dem vorherigen Kalenderjahr. Diese Regelung bietet insbesondere kleineren Unternehmen die Möglichkeit, ihre Voranmeldungen nun vierteljährlich statt monatlich einzureichen, wodurch der Verwaltungsaufwand spürbar sinkt.
- Erhöhte Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung: Im Kontext der Differenzbesteuerung, die besonders für Wiederverkäufer von Bedeutung ist, wird die Bagatellgrenze für den Einkaufspreis von 500 € auf 750 € angehoben. Diese Maßnahme soll das Handelsgeschäft vereinfachen und die Handhabung der Differenzbesteuerung erleichtern.
- Digitalisierungsinitiativen im Steuerwesen: Zur weiteren Förderung der Digitalisierung wird die elektronische Bereitstellung von Steuerbescheiden eingeführt. Dies umfasst auch Bescheide zur Umsatzsteuer. Eine vorherige Einwilligung des Empfängers wird durch ein Widerspruchsverfahren ersetzt, wodurch ein Steuerbescheid vier Tage nach der elektronischen Bereitstellung als zugestellt gilt.
Diese umfassenden Änderungen im BEG IV demonstrieren das fortgesetzte Engagement der Bundesregierung, den steuerlichen und administrativen Aufwand zu minimieren und die Digitalisierung in der Steuerverwaltung weiter voranzutreiben.