Ihr wollt euren Mitarbeitern mehr bieten, ohne dass davon die Hälfte in Lohnsteuer und Sozialabgaben verschwindet? Dann solltet ihr über steuerfreie oder steuerbegünstigte Gehaltsextras nachdenken. Sie entlasten euch als Arbeitgeber finanziell und bringen euren Angestellten deutlich mehr Netto – ein echtes Win-win in jeder Gehaltsverhandlung!
Gerade in Zeiten von Inflation, Fachkräftemangel und steigenden Lebenshaltungskosten sind clevere Zusatzleistungen ein wichtiger Baustein zur Mitarbeiterbindung. Hier kommen die besten Gestaltungsmöglichkeiten, wie ihr Gehalt steuerlich smart optimiert:
💳 Sachbezüge & Gutscheine bis 50 € monatlich
Arbeitgeber dürfen pro Monat bis zu 50 € steuerfrei in Form von Sachleistungen gewähren. Das können Tankgutscheine, Einkaufskarten oder Online-Guthaben sein. Wichtig: Die 50 €-Grenze darf nicht überschritten werden, sonst wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
📱 Steuerfreie Zusatzleistungen & Arbeitsmittel
Gebt ihr euren Mitarbeitern Smartphones, Tablets oder Laptops zur Verfügung – auch mit privater Nutzung –, bleibt das steuerfrei. Gleiches gilt für E-Ladesäulen, die ihr auf dem Firmengelände installiert. Die Geräte müssen nur im Eigentum des Unternehmens bleiben.
🚲 Firmenwagen oder Dienstrad
Ein Dienstwagen ist nach wie vor attraktiv, auch wenn der geldwerte Vorteil versteuert werden muss. Besonders spannend: Firmenfahrräder können im Rahmen einer Gehaltsumwandlung oder zusätzlich zum Gehalt bereitgestellt werden – oftmals komplett steuerfrei. Auch Tankkarten oder Wartungskosten können übernommen werden.
🛡️ Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Ihr könnt bis zu 3.864 € jährlich (2025) steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV eurer Mitarbeitenden einzahlen. Bei der Einkommensteuer gilt sogar ein Freibetrag von 7.728 € jährlich. Wenn Arbeitnehmer selbst per Entgeltumwandlung vorsorgen, müsst ihr als Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 % auf den umgewandelten Betrag leisten.
👶 Kinderbetreuung bezuschussen
Zuschüsse für die Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder sind vollständig steuerfrei – egal ob Krippe, Tagesmutter oder Kita. Wichtig: Es muss sich um zusätzliche Leistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn handeln.
🚆 Jobticket, Bahncard & Weiterbildung
Zuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr oder zur Bahncard sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. Auch beruflich veranlasste Fortbildungen, Sprachkurse oder fachliche Schulungen können steuerfrei übernommen werden.
🧘 Gesundheitsförderung
Bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter dürfen Unternehmen steuerfrei für zertifizierte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ausgeben. Ob Rückenschule, Stressprävention oder ein Gesundheitskurs im Fitnessstudio – es lohnt sich doppelt: für die Gesundheit eures Teams und für die Steuer.
📈 Mitarbeiterbeteiligung
Die steuerfreie Beteiligung eurer Mitarbeitenden am Unternehmen ist ein starkes Zeichen – und ein echtes Bindungsinstrument. Ihr dürft bis zu 2.000 € jährlich steuerfrei als Mitarbeiterkapitalbeteiligung gewähren.
FAZIT
Mit steuerfreien Gehaltsextras könnt ihr euer Team zielgerichtet entlasten, Bindung schaffen und gleichzeitig eure Lohnkosten optimieren. Wichtig dabei: Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden – Gehaltsumwandlungen sind nur in bestimmten Fällen zulässig.
Unser Tipp: Prüft gemeinsam mit uns, welche Gehaltsextras zu eurem Unternehmen passen. Wir helfen euch bei der richtigen Umsetzung und sorgen dafür, dass alles steuerlich sauber läuft. So wird aus Brutto mehr Netto – und aus Mitarbeitern zufriedene Teamplayer.
