GRUNDSTEUER: FINANZGERICHT DÜSSELDORF BESTÄTIGT VERFASSUNGSMÄSSIGKEIT DES BUNDESMODELLS

Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer in Deutschland nach neuen Regeln berechnet. Grundlage ist nun der sogenannte Grundsteuerwert, der – je nach Bundesland – nach dem Bundesmodell oder einem eigenen Landesmodell ermittelt wird. Viele Bundesländer, darunter auch Nordrhein-Westfalen, haben sich für das Bundesmodell entschieden. Doch ist diese neue Bewertungsgrundlage verfassungsgemäß? Mit dieser Frage hat sich das Finanzgericht Düsseldorf (FG) aktuell befasst – und Klartext gesprochen.

DER FALL IM ÜBERBLICK

Die Klägerin war Miteigentümerin eines Grundstücks sowie Sondereigentümerin von zwei Wohnungen. Für beide Einheiten hatte sie – wie vorgeschrieben – die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte eingereicht. Das Finanzamt setzte die Werte erklärungsgemäß fest. Die Klägerin jedoch hielt das Bundesmodell für verfassungswidrig und forderte die ersatzlose Aufhebung der Bescheide.

Das FG Düsseldorf wies die Klage ab. Die Richter sahen keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Es gebe keine überzeugenden Hinweise auf einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

WICHTIGE ARGUMENTE DES GERICHTS

  • Bodenrichtwerte als Bewertungsgrundlage seien zulässig, auch wenn sie durchschnittliche Lagewerte widerspiegeln und in Einzelfällen ungenau sein könnten.
  • Etwaige Ungleichbehandlungen durch die neuen Bewertungsregeln seien gerechtfertigt oder zumindest nicht gravierend genug, um von einer Verfassungswidrigkeit auszugehen.
  • Freiheitsrechte der Klägerin seien nicht verletzt.
  • Die Mitwirkungspflicht bei der Abgabe der Grundsteuererklärung sei den Steuerpflichtigen zumutbar.

WAS BEDEUTET DAS FÜR EUCH?

Wer eine Grundsteuererklärung abgegeben hat und sich durch den neu festgesetzten Grundsteuerwert benachteiligt fühlt, kann nicht automatisch mit Erfolg gegen das Bundesmodell klagen. Das FG Düsseldorf stellt klar: Das Modell ist verfassungsgemäß, Bodenrichtwerte sind ein tauglicher Maßstab – auch wenn sie im Einzelfall von den Marktwerten abweichen.

HINWEIS FÜR ANDERE BUNDESLÄNDER

Auch in anderen Bundesländern sind Klagen gegen die neue Grundsteuer anhängig. Ob es hier zu abweichenden Entscheidungen oder gar zu einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht kommt, bleibt abzuwarten.

FAZIT

Das Urteil aus Düsseldorf stärkt die Rechtsposition der Finanzverwaltung und bestätigt das Bundesmodell zur Grundsteuerbewertung als verfassungskonform. Wer dennoch Zweifel an der Höhe seines festgestellten Grundsteuerwerts hat, sollte nicht pauschal gegen das System vorgehen, sondern die konkreten Bewertungsdaten prüfen lassen – zum Beispiel die angesetzten Bodenrichtwerte oder Wohnflächenangaben. Bei Bedarf unterstützen wir euch gerne bei der Überprüfung und ggf. beim Einspruch.