FITNESSSTUDIO UND STEUERN: WANN DER BEITRAG ABSETZBAR IST

Viele von euch stellen sich die Frage: Kann ich meinen Mitgliedsbeitrag fürs Fitnessstudio eigentlich von der Steuer absetzen – vor allem dann, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen trainieren muss? Die Antwort lautet: Ja, aber nur in absoluten Ausnahmefällen. Denn die steuerliche Anerkennung solcher Beiträge als außergewöhnliche Belastung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft.

WAS DAS FINANZAMT ANFORDERT

Damit das Finanzamt eure Studiobeiträge als krankheitsbedingte Kosten anerkennt, müsst ihr gleich mehrere Hürden überwinden:

  1. Medizinische Notwendigkeit nachweisen – Es reicht nicht, dass euer Arzt euch das Training empfiehlt. Ihr braucht:
    • Ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit des Trainings belegt und
    • Eine amtsärztliche Bescheinigung, ausgestellt vor Beginn des Trainings.
  2. Training unter fachlicher Aufsicht – Die Übungen müssen nach individueller Verordnung und unter ärztlicher oder therapeutischer Aufsicht durchgeführt werden – beispielsweise durch einen Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten.
  3. Kein „Wellness-Training“ –  Das Training darf nicht allgemein zugänglich oder präventiv sein. Denn laut Bundesfinanzhof (BFH) ist das Angebot in Fitnessstudios zu breit gefächert und wird auch von gesunden Menschen genutzt – etwa zur Gesundheitsförderung, Freizeitgestaltung oder zum Muskelaufbau. Solche Zwecke reichen für die steuerliche Anerkennung nicht aus.

WANN DAS FINANZAMT BEITRÄGE EHER ANERKENNT

  • Bei einem ärztlich verordneten Funktionstraining, das in einem Fitnessstudio stattfindet – zum Beispiel als Teil einer Rehabilitationsmaßnahme.
  • Wenn ihr Mitglied in einem Reha- oder Gesundheitsverein seid, der ein individuell verordnetes medizinisches Training anbietet und unter Aufsicht durchführt.
  • Fahrtkosten zu diesen ärztlich verordneten Trainings können ebenfalls als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

FAZIT

Der klassische Studiobeitrag ist in aller Regel nicht steuerlich absetzbar – selbst wenn gesundheitliche Gründe euch zum Training motivieren. Nur wenn es sich um eine medizinisch verordnete Maßnahme handelt, die vorher vom Amtsarzt bestätigt wurde und unter fachlicher Aufsicht stattfindet, habt ihr realistische Chancen, das Training steuerlich geltend zu machen.

Unser Tipp: Wenn ihr eine Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen beginnen wollt, holt euch frühzeitig ärztliche und amtsärztliche Bescheinigungen ein – noch bevor ihr den Vertrag im Fitnessstudio unterschreibt. Und wenn ihr unsicher seid, ob eure Kosten absetzbar sind: Wir helfen euch gern bei der Prüfung und der richtigen steuerlichen Einordnung.