STEUERBEFREIUNG FÜR E-AUTOS: FÜNF JAHRE LÄNGER STEUERFREI FAHREN

E-Auto-Fahrer können aufatmen. Die Bundesregierung verlängert die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge. Dazu gibt es weitere Steuervorteile beim Kauf.

WAS BISHER GALT

Wer sein E-Auto zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 erstmals zugelassen hat, zahlte keine Kfz-Steuer. Diese Befreiung galt für zehn Jahre ab Zulassung. Spätestens am 31.12.2030 war aber Schluss.

WAS SICH JETZT ÄNDERT

Die Bundesregierung hat die Regelung erweitert:

  • Neuzulassungen bis 31.12.2030 sind jetzt von der Kfz-Steuer befreit
  • Die zehnjährige Steuerbefreiung läuft längstens bis zum 31.12.2035

NEUE ABSCHREIBUNG FÜR E-AUTOS

Der sogenannte „Wachstumsbooster“ bringt eine degressive Abschreibung für E-Autos. Ihr könnt 75 % der Investitionskosten im ersten Jahr abschreiben.

Das gilt für Elektrofahrzeuge, die ihr zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 anschafft.

HÖHERE GRENZE FÜR E-DIENSTWAGEN

Auch bei der Dienstwagenbesteuerung gibt es gute Nachrichten. Die Bruttolistenpreisgrenze für E-Dienstwagen steigt:

  • Bisher: 70.000 €
  • Neu: 100.000 €

So profitieren auch höherpreisige E-Fahrzeuge von den Steuervergünstigungen. Die neue Grenze gilt bei Anschaffung ab dem 01.07.2025.

FAZIT

E-Mobilität wird steuerlich noch attraktiver. Sowohl die längere Kfz-Steuerbefreiung als auch die neue Abschreibung und die höhere Dienstwagen-Grenze machen den Umstieg interessanter.

Habt ihr Fragen zur steuerlichen Behandlung eures E-Autos? Wir helfen euch gern weiter.