E-Auto-Fahrer können aufatmen. Die Bundesregierung verlängert die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge. Dazu gibt es weitere Steuervorteile beim Kauf.
WAS BISHER GALT
Wer sein E-Auto zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 erstmals zugelassen hat, zahlte keine Kfz-Steuer. Diese Befreiung galt für zehn Jahre ab Zulassung. Spätestens am 31.12.2030 war aber Schluss.
WAS SICH JETZT ÄNDERT
Die Bundesregierung hat die Regelung erweitert:
- Neuzulassungen bis 31.12.2030 sind jetzt von der Kfz-Steuer befreit
- Die zehnjährige Steuerbefreiung läuft längstens bis zum 31.12.2035
NEUE ABSCHREIBUNG FÜR E-AUTOS
Der sogenannte „Wachstumsbooster“ bringt eine degressive Abschreibung für E-Autos. Ihr könnt 75 % der Investitionskosten im ersten Jahr abschreiben.
Das gilt für Elektrofahrzeuge, die ihr zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 anschafft.
HÖHERE GRENZE FÜR E-DIENSTWAGEN
Auch bei der Dienstwagenbesteuerung gibt es gute Nachrichten. Die Bruttolistenpreisgrenze für E-Dienstwagen steigt:
- Bisher: 70.000 €
- Neu: 100.000 €
So profitieren auch höherpreisige E-Fahrzeuge von den Steuervergünstigungen. Die neue Grenze gilt bei Anschaffung ab dem 01.07.2025.
FAZIT
E-Mobilität wird steuerlich noch attraktiver. Sowohl die längere Kfz-Steuerbefreiung als auch die neue Abschreibung und die höhere Dienstwagen-Grenze machen den Umstieg interessanter.
Habt ihr Fragen zur steuerlichen Behandlung eures E-Autos? Wir helfen euch gern weiter.
