ARBEITSZIMMER & UMZUG: WANN IHR DIE UMZUGSKOSTEN VON DER STEUER ABSETZEN KÖNNT

Ein Umzug kostet Zeit, Nerven – und vor allem Geld. Umso besser, wenn ihr zumindest einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen könnt. Doch wann ist das möglich?

Die gute Nachricht: Wenn euer Umzug beruflich veranlasst ist, könnt ihr die Umzugskosten als Werbungskosten in eurer Steuererklärung geltend machen. Aber: Es gelten klare Regeln.

WANN DAS FINANZAMT MITMACHT

Ihr könnt Umzugskosten absetzen, wenn…

  • … sich euer Arbeitsweg durch den Umzug um mindestens eine Stunde pro Tag verkürzt,

  • … ihr wegen eines neuen Jobs umzieht,

  • … ihr an einen anderen Arbeitsort versetzt werdet.

Wichtig: Der berufliche Grund muss maßgeblich für den Umzug sein – nicht etwa der Wunsch nach einer größeren Wohnung oder einem Arbeitszimmer.

WAS DAS FINANZGERICHT MÜNSTER ENTSCHIED

Im Streitfall ging es um ein Ehepaar, das innerhalb derselben Stadt umzog – von einer Wohnung mit zwei Zimmern in eine größere mit drei Zimmern. Einer der Räume wurde als Arbeitszimmer genutzt.

Die Entfernung zum Arbeitsplatz verringerte sich dabei nur minimal – von zehn auf neun Kilometer.

Das Finanzamt lehnte den Abzug der Umzugskosten ab. Und auch das Finanzgericht bestätigte:

➡️ Kein Abzug, weil kein beruflicher Hauptgrund vorlag.

DAS SAGT DAS GESETZ

Ein Umzug ist nur dann steuerlich relevant, wenn der Job der auslösende Faktor war – und das lässt sich nur mit objektiven Umständen belegen. Das bedeutet:

  • Eine reine Verbesserung der Wohnsituation reicht nicht.

  • Auch das erstmalige Einrichten eines Arbeitszimmers rechtfertigt keinen Abzug, wenn der Wohnungswechsel auch privat motiviert ist.

ALTERNATIVE MÖGLICHKEITEN

💡 Tipp: Wenn der Umzug nicht beruflich, sondern privat veranlasst ist, könnt ihr die Kosten unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen – z. B. für die beauftragten Umzugshelfer. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

FAZIT

Beruflich veranlasste Umzüge können steuerlich bares Geld wert sein – aber nur, wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt. Prüft daher genau, was der eigentliche Grund für den Umzug war.

Wenn ihr euch unsicher seid: Wir helfen euch gern bei der Einschätzung und steuerlichen Gestaltung.