Ein Umzug kostet Zeit, Nerven – und vor allem Geld. Umso besser, wenn ihr zumindest einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen könnt. Doch wann ist das möglich?
Die gute Nachricht: Wenn euer Umzug beruflich veranlasst ist, könnt ihr die Umzugskosten als Werbungskosten in eurer Steuererklärung geltend machen. Aber: Es gelten klare Regeln.
WANN DAS FINANZAMT MITMACHT
Ihr könnt Umzugskosten absetzen, wenn…
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… sich euer Arbeitsweg durch den Umzug um mindestens eine Stunde pro Tag verkürzt,
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… ihr wegen eines neuen Jobs umzieht,
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… ihr an einen anderen Arbeitsort versetzt werdet.
Wichtig: Der berufliche Grund muss maßgeblich für den Umzug sein – nicht etwa der Wunsch nach einer größeren Wohnung oder einem Arbeitszimmer.
WAS DAS FINANZGERICHT MÜNSTER ENTSCHIED
Im Streitfall ging es um ein Ehepaar, das innerhalb derselben Stadt umzog – von einer Wohnung mit zwei Zimmern in eine größere mit drei Zimmern. Einer der Räume wurde als Arbeitszimmer genutzt.
Die Entfernung zum Arbeitsplatz verringerte sich dabei nur minimal – von zehn auf neun Kilometer.
Das Finanzamt lehnte den Abzug der Umzugskosten ab. Und auch das Finanzgericht bestätigte:
➡️ Kein Abzug, weil kein beruflicher Hauptgrund vorlag.
DAS SAGT DAS GESETZ
Ein Umzug ist nur dann steuerlich relevant, wenn der Job der auslösende Faktor war – und das lässt sich nur mit objektiven Umständen belegen. Das bedeutet:
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Eine reine Verbesserung der Wohnsituation reicht nicht.
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Auch das erstmalige Einrichten eines Arbeitszimmers rechtfertigt keinen Abzug, wenn der Wohnungswechsel auch privat motiviert ist.
ALTERNATIVE MÖGLICHKEITEN
💡 Tipp: Wenn der Umzug nicht beruflich, sondern privat veranlasst ist, könnt ihr die Kosten unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen – z. B. für die beauftragten Umzugshelfer. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
FAZIT
Beruflich veranlasste Umzüge können steuerlich bares Geld wert sein – aber nur, wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt. Prüft daher genau, was der eigentliche Grund für den Umzug war.
Wenn ihr euch unsicher seid: Wir helfen euch gern bei der Einschätzung und steuerlichen Gestaltung.
