In der heutigen Arbeitswelt spielen soziale Job-Netzwerke eine entscheidende Rolle beim Aufbau von beruflichen Kontakten und der Jobsuche. Plattformen wie Xing, mit 21,5 Millionen Nutzern im deutschsprachigen Raum, und LinkedIn, das international mit 18 Millionen Nutzern in denselben Ländern vertreten ist, sind nicht nur für Recruiter, sondern auch für Arbeitnehmer und Selbständige wichtige Ressourcen.
Für die effektive Nutzung dieser Netzwerke fallen oft Gebühren an, besonders wenn man erweiterte Funktionen nutzen möchte, die über die kostenlosen Basisangebote hinausgehen. Xing bietet beispielsweise das „ProJobs“ Modul und LinkedIn das „Career“ Modul für Jobsuchende an. Diese Kosten können steuerlich geltend gemacht werden: Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Ausgaben für solche Plattformen als Werbungskosten abzusetzen. Hierfür ist es jedoch wichtig, dem Finanzamt die berufliche Notwendigkeit der Ausgaben, wie beispielsweise die Jobsuche oder die Akquise von Aufträgen, nachzuweisen. Ausgaben für die Jobsuche können spezifisch als Bewerbungskosten abgezogen werden.
Zusätzlich sind Kosten für berufsbezogene E-Learning-Angebote, die auf diesen Plattformen angeboten werden, als Fortbildungskosten absetzbar. Selbst wenn keine aktive Jobsuche betrieben wird oder kostenpflichtige E-Learning-Kurse belegt werden, können die Gebühren für die Nutzung von Job-Netzwerken steuerlich abgesetzt werden. Ähnlich wie das Abonnieren von Fachzeitschriften bieten diese Netzwerke Zugang zu branchenrelevanten Neuigkeiten und Diskussionen, was ebenfalls steuerlich anerkannt wird.