Statistisches Bundesamt: Offenkundig sinkende Unternehmensinsolvenzen

Nach neuen Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) haben die deutschen Amtsgerichte im Mai 2021 insgesamt 1.116 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 25,8 % weniger als im Mai 2020. Der rückläufige Trend bei den Unternehmensinsolvenzen der vorangegangenen Monate setzt sich damit fort. Bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen ausgesetzt. Gleiches galt bis Ende April 2021 für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 01.11.2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 01.05.2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. In den statistischen Zahlen für Mai ist noch keine Zunahme der Insolvenzen erkennbar, was jedoch auch an der Bearbeitungszeit bei den Gerichten liegen kann. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich in späteren Monaten eine signifikante Erhöhung ergibt.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Mai 2021 im Baugewerbe mit 180 Fällen (Mai 2020: 235 Insolvenzen, -23,4 %). Im Handel waren es 168 Verfahren (Mai 2020: 247 Insolvenzen, -32,0 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wurden 133 Insolvenzen gemeldet (Mai 2020: 137 Insolvenzen, -2,9 %).

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Mai 2021 auf rund 7,0 Mrd. €. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres hatten sie nur bei knapp 3,1 Mrd. € gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Mai 2020.

Bei den Regelinsolvenzverfahren zeichnete sich in den letzten Monaten eine Stagnation ab. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Mai 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat erneut deutlich angestiegen: 6.159 Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das waren 42,1 % mehr als im Mai 2020. Den starken Anstieg führen die Statistiker auf ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zurück. Diese Neuregelung gilt für ab dem 01.10.2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Es ist daher davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren.