Grundsteuer: In NRW zahlen die Bürger am meisten

Nach einer deutschlandweiten Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young hat im Jahr 2020 bundesweit jede zehnte Kommune die Grundsteuer erhöht. Die Bürger in Nordrhein-Westfalen zahlten dabei im vergangenen Jahr im Durchschnitt eine Grundsteuer in Höhe von 212 € und wiesen damit die höchste Steuerbelastung auf (ausgenommen die Stadtstaaten), während die Grundbesitzer in Bayern im Durchschnitt nur mit 139 € belastet wurden. Am wenigsten zahlten im vergangenen Jahr die Bürger in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, die im Durchschnitt gerade einmal mit 108 € bzw. 111 € zur Kasse gebeten wurden. Bundesweit lag der Durchschnittsbetrag bei 172 €.

Die regionalen Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern haben sich in den vergangenen Jahren zudem deutlich vergrößert: So stieg seit 2015 der durchschnittliche Grundsteuerhebesatz im Saarland um 25 %. Hier erhöhten 92 % der Kommunen die Grundsteuer. In Hessen waren 69 % der Städte und Gemeinden betroffen, der durchschnittliche Hebesatz kletterte um 19 %. In Nordrhein-Westfalen erhöhten 65 % der Kommunen die Grundsteuer, was zu einem durchschnittlichen Anstieg um 11 % führte. Kaum zusätzlich belastet wurden hingegen die Bürger in Bayern, Thüringen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen, wo die jeweiligen Durchschnittssätze seit 2015 um höchstens 3 % stiegen.

Im bundesweiten Vergleich wies Ende 2020 die hessische Gemeinde Lautertal mit 1.050 % den höchsten Grundsteuer-Hebesatz auf, gefolgt von den hessischen Kommunen Offenbach am Main (995 %) sowie Nauheim (nicht die Kurstadt Bad Nauheim) und Ringgau (jeweils 960 %). Von den 50 deutschen Kommunen mit den höchsten Hebesätzen liegen 32 in Nordrhein-Westfalen und 18 in Hessen.

Hinweis: Nach wie vor ist ungewiss, wie sich die bevorstehende Grundsteuerreform auf die Einnahmensituation der einzelnen Kommunen auswirken wird, auch wenn der politische Konsens besteht, dass es insgesamt nicht zu einer Mehrbelastung der Bürger kommen soll. Das Ende 2019 beschlossene Modell sieht für die Länder die Möglichkeit vor, von der bundeseinheitlichen Vorgehensweise abzuweichen, was einige Länder tun werden oder bereits getan haben.