SONDERZAHLUNG: WIE VIEL NETTO VOM URLAUBSGELD ÜBRIGBLEIBT

Fast die Hälfte aller Tarifbeschäftigten in Deutschland konnte sich im letzten Jahr über zusätzliches Urlaubsgeld freuen. Laut dem Statistischen Bundesamt erhielten 46,8 % der Tarifbeschäftigten durchschnittlich etwa 1.600 € brutto als Urlaubsgeld von ihrem Arbeitgeber. Allerdings ist Urlaubsgeld, ähnlich wie Weihnachtsgeld, voll steuerpflichtig, was bedeutet, dass hiervon noch die Lohnsteuer abgezogen wird.

Normalerweise wird das Urlaubsgeld zusammen mit dem regulären Gehalt überwiesen, was oft dazu führt, dass in dem Monat der Auszahlung der Steuersatz aufgrund des höheren Gesamtgehalts ansteigt. Da das Urlaubsgeld meist nur einmal im Jahr gezahlt wird, gilt es steuerlich als „sonstiger Bezug“, was spezielle Regelungen bei der Lohnsteuerberechnung nach sich zieht.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I mit einem regulären Monatsgehalt von 3.500 € erhält zusätzlich 2.000 € Urlaubsgeld. Ohne Urlaubsgeld beträgt sein voraussichtliches Jahresbruttogehalt 42.000 €, worauf etwa 5.281 € Lohnsteuer anfallen würden. Mit dem Urlaubsgeld steigt sein Jahresgehalt auf 44.000 €, was zu einer Lohnsteuer von 5.768 € führt; die Differenz von 487 € stellt die zusätzliche Lohnsteuer auf das Urlaubsgeld dar.

Zu beachten ist auch, dass auf das Urlaubsgeld Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu leisten sind. Als Faustregel gilt, dass Arbeitnehmern netto etwa etwas mehr als die Hälfte des Brutto-Urlaubsgelds übrig bleibt.