GUTE FRAGE: WIE EINE NICHT ODER KAUM NUTZBARE IMMOBILIE ZU BEWERTEN IST

In Deutschland ist die Grundsteuer eine jährliche Abgabe, die Grundstückseigentümer an ihre Gemeinde zahlen müssen. Die Höhe dieser Steuer variiert je nach Grundstückstyp und dem Grundsteuer-Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Ein interessanter Fall vor dem Finanzgericht Düsseldorf befasste sich mit der Frage, ob und wie sich der Zustand eines Grundstücks auf seine Bewertung auswirkt, speziell beim Übergang von einem bebauten zu einem unbebauten Zustand.

Die Eigentümerin eines Gewerbegrundstücks hatte gegen die Bewertung ihres Grundstücks Einspruch erhoben. Während der Wert im Übertragungsvertrag auf 200.000 € festgelegt wurde, setzte das Finanzamt den Grundsteuerwert auf 836.000 € an. Die Eigentümerin argumentierte, dass der tatsächliche Zustand des Gebäudes – darunter Feuchtigkeitsschäden und marode Leitungen – bei der Bewertung unberücksichtigt blieb.

Das Finanzgericht gab dem Einspruch teilweise statt und äußerte ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des festgesetzten Grundsteuerwerts, soweit dieser 382.500 € überstieg. Das Gericht befand, dass das Grundstück angesichts der Unzumutbarkeit einer Gebäudenutzung eher den Zustand eines unbebauten Grundstücks annehme. Die Gebrauchsunfähigkeit am Bewertungsstichtag führte dazu, dass das Gebäude eher als Rohbau zu bewerten sei.

Hinweis: Die Grundsteuer ist aktuell ein wichtiges Thema, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Reform, die am 01.01.2025 in Kraft tritt.