PRIVATE RENTE: EINMALZAHLUNG ODER MONATLICH – WAS IST STEUERLICH BESSER?

Ihr habt eine private Rentenversicherung und müsst euch entscheiden: alles auf einmal oder lieber monatlich? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt geklärt, wie die Besteuerung läuft.

DER FALL

Eine Frau hatte 2003 eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Sie konnte wählen: einmalige Kapitalauszahlung oder lebenslange monatliche Rente.

2022 begann ihre Rente. Sie entschied sich für die monatliche Zahlung.

2024 kam der Steuerbescheid für 2023. Das Finanzamt besteuerte die Rente mit einem Ertragsanteil von 18 %.

WORUM GING ES VOR GERICHT?

Die Frau legte Einspruch ein. Ihre Argumentation: Die Rente müsse wie Kapitaleinkünfte besteuert werden. Nicht mit dem Ertragsanteil.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg sah das anders.

SO ENTSCHIED DAS GERICHT

Die Klage war unbegründet. Die Rente wird zu Recht als sonstige Einkünfte behandelt. Nicht als Kapitaleinkünfte.

Begründung:

Bei der Rente handelt es sich um eine Leibrente. Die Auszahlung hängt vom Lebensalter ab.

Die Ertragsanteilsbesteuerung stellt alle Steuerpflichtigen gleich. Egal, ob das angesparte Kapital aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen stammt.

Der entscheidende Punkt:

Die Ertragsanteilsbesteuerung erfüllt im Wesentlichen die Voraussetzungen für Kapitalvermögen. ABER: Durch eure Entscheidung für die monatliche Rente gelten die Vorschriften über Kapitaleinkünfte nicht mehr.

Ihr habt euch gegen die einmalige Kapitalauszahlung entschieden. Deshalb wird die Rente jährlich mit dem Ertragsanteil besteuert.

WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET

Entscheidet ihr euch für die monatliche Rente, wird jedes Jahr der Ertragsanteil versteuert. Die Höhe des Ertragsanteils hängt von eurem Alter bei Rentenbeginn ab.

Bei einer Einmalzahlung würden andere Regeln gelten. Dann wären es Kapitaleinkünfte.

💡 Tipp: Überlegt vor der Entscheidung nicht nur die Steuern. Denkt auch an euren tatsächlichen Finanzbedarf. Braucht ihr das Geld sofort? Oder ist ein regelmäßiges Einkommen sinnvoller?

FAZIT

Monatliche Rente = Besteuerung mit Ertragsanteil. Einmalzahlung = Besteuerung als Kapitaleinkünfte. Eure Wahl bestimmt die Steuerart.

Habt ihr Fragen zu eurer privaten Rentenversicherung? Wir helfen euch gern weiter.