ENKELTRICK: VERLORENES GELD IST NICHT ABSETZBAR

Eine 77-jährige Frau verlor 50.000 € durch den Enkeltrick. Sie wollte den Verlust in der Steuererklärung angeben. Das Finanzgericht Münster hat entschieden: Das geht nicht.

WAS WAR PASSIERT?

Die Klägerin bekam 2022 einen Anruf. Ein angeblicher Rechtsanwalt rief an. Er behauptete: Ihre Tochter habe einen tödlichen Unfall verursacht. Gegen Zahlung von 50.000 € könne die Tochter eine Untersuchungshaft vermeiden.

Die Frau überwies das Geld an die angebliche Gerichtskasse in Münster. Später merkte sie den Betrug. Sie erstattete Strafanzeige.

In ihrer Steuererklärung für 2022 gab sie die 50.000 € als außergewöhnliche Belastung an. Ihre Begründung: Sie befand sich in einer Zwangslage durch die Täuschung.

WAS DAS FINANZGERICHT ENTSCHIED

Das Finanzamt lehnte ab. Die Klägerin klagte vor dem Finanzgericht Münster. Auch das FG gab ihr nicht recht.

Die Begründung des Gerichts:

  • Es lag keine außergewöhnliche Belastung vor
  • Jeder kann Opfer eines Betrugs werden (allgemeines Lebensrisiko)
  • Die 50.000 € waren kein lebensnotwendiger Bedarf
  • Die Klägerin konnte das Geld problemlos bei ihrer Bank abheben
  • Sie war aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht auf den Betrag angewiesen

Das Gericht sah auch keine Zwangsläufigkeit. Es gab zumutbare Alternativen. Die Klägerin hätte die Polizei anrufen können. Oder ihre Tochter direkt kontaktieren können. So hätte sie feststellen können: Die Geschichte stimmt nicht.

Wichtig: Selbst bei drohender Untersuchungshaft hätte sie nicht zahlen müssen. Eine Untersuchungshaft in Deutschland stellt keine Gefahr dar.

WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET

Verluste durch Betrug könnt ihr steuerlich nicht absetzen. Das gilt auch für den Enkeltrick. Das Risiko, betrogen zu werden, ist ein allgemeines Lebensrisiko.

💡 Tipp: Bei verdächtigen Anrufen immer erst die Polizei oder die betroffene Person direkt kontaktieren. Niemals unter Druck Geld überweisen.

Wichtig: Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Das bedeutet: Der Fall geht möglicherweise weiter zum Bundesfinanzhof. Dort könnte es eine andere Entscheidung geben.

FAZIT

Geld, das ihr durch Trickbetrug verliert, könnt ihr nicht von der Steuer absetzen. Das gilt auch bei hohen Beträgen wie 50.000 €. Das Finanzgericht sieht darin ein allgemeines Lebensrisiko ohne steuerliche Berücksichtigung.

Habt ihr Fragen zu außergewöhnlichen Belastungen? Wir helfen euch gern weiter.