PAUSCHALVERSTEUERUNG: AB WANN SIND GENUG MITARBEITER „GENUG“?

Als Arbeitgeber könnt ihr Lohnsteuer pauschal abrechnen – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Das Finanzgericht Münster hat jetzt klargestellt: Die Anzahl der Mitarbeiter ist entscheidend.

DER FALL

Ein Gewerbebetrieb beschäftigte in den Jahren 2020 bis 2022 jeweils 24 Arbeitnehmer.

Am 16.02.2022 schloss der Arbeitgeber insgesamt 16 „SteuerSparCard-Abonnements“ zum 01.03.2022 ab. Ab dann erhielten 16 Mitarbeiter monatlich Gutscheincodes zusätzlich zum regulären Arbeitslohn. Lohnsteuer behielt er darauf nicht ein.

Zusätzlich stellte er 16 Mitarbeitern im Januar eine „Bank Karte Extrageld“ zur Verfügung. Auch hier: keine Lohnversteuerung.

WAS DAS FINANZAMT FESTSTELLTE

Bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung kam der Prüfer zu einem klaren Ergebnis. Beide Zuwendungen gelten als Einnahmen in Geld. Sie müssen als lohnsteuerpflichtige Einnahmen erfasst werden.

Die Versteuerung sollte pauschal mit 25 % erfolgen.

WAS DAS GERICHT ENTSCHIED

Das Finanzgericht Münster (FG) sah das anders. Im konkreten Fall war eine pauschale Versteuerung nicht möglich.

Die Regel lautet:

  • Das Finanzamt kann auf Antrag des Arbeitgebers den Pauschsteuersatz anwenden
  • Voraussetzung: In einer größeren Zahl von Fällen muss Lohnsteuer nachzuerheben sein
  • „Größere Zahl“ bedeutet laut FG: ab 20 Arbeitnehmern
  • Der Pauschsteuersatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen Steuersatz auf Basis der durchschnittlichen Jahresarbeitslöhne und der Jahreslohnsteuer je Steuerklasse der begünstigten Arbeitnehmer

Hier waren nur 16 Mitarbeiter betroffen. Das reicht nicht.

WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET

Bei bis zu 20 betroffenen Arbeitnehmern müsst ihr die individuellen Besteuerungsmerkmale jedes einzelnen Mitarbeiters ermitteln und die Lohnsteuer entsprechend festsetzen.

Eine Pauschalierung ist dann grundsätzlich ausgeschlossen.

💡 Tipp: Ausnahmen sind laut FG möglich – aber nur in besonderen Einzelfällen. Sprecht uns an, bevor ihr Zuwendungen pauschal abrechnet. Die Grenze von 20 Mitarbeitern ist dabei euer wichtigster Richtwert.

FAZIT

Wer weniger als 20 Mitarbeiter mit geldwerten Vorteilen bedenkt, kann nicht einfach pauschal versteuern. Das Finanzgericht Münster hat diese Grenze jetzt klar gezogen.

Habt ihr Fragen zur Lohnsteuer-Pauschalierung? Wir helfen euch gern weiter.