WIRTSCHAFTSPRÜFER
& STEUERBERATER
IN WASSENBERG
Unsere Kanzlei in Wassenberg, Kreis Heinsberg, nahe Aachen und Möchengladbach, ist Ihr Partner für eine kundenorientierte und ganzheitlich ausgerichtete Steuerberatung. Wir verbinden unsere Expertise in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und betriebswirtschaftliche Beratung, und arbeiten vorzugsweise digital mit unseren Mandanten zusammen.
Erfolg ist steuerbar!
Wir übernehmen die Aufgaben, die Ihnen oft viel Zeit rauben.
Thomas Engbroichs hat die Steuerberaterprüfung bestanden.
Herzlichen Glückwunsch und willkommen als
Steuerberater in unserem Team.
Unsere Grundwerte sind klar: Die Erfolge und die Zufriedenheit unserer Mandanten stehen bei uns an erster Stelle. Ehrliche Kommunikation und vertrauensvolle Zusammenarbeit sind für uns von entscheidender Bedeutung. Wir schätzen und fördern diese auch im Umgang mit unseren Mandanten.
Wir setzen auf Zuverlässigkeit und Transparenz. Unsere Arbeitsweise ist strukturiert und termingerecht. Wir legen Wert auf offene Kommunikation und gegenseitige Unterstützung.
Unsere Philosophie ist es, langfristig zu denken. Wir übernehmen nur solche Mandate, bei denen wir sicherstellen können, dass wir die notwendigen fachlichen und organisatorischen Ressourcen zur Verfügung stellen können.
Wir wissen, dass wir nicht alles wissen können. Deshalb arbeiten wir bei Bedarf mit einem Netzwerk aus qualifizierten Partnern – darunter Rechtsanwälte, Finanzdienstleister und Unternehmensberater – zusammen, um unseren Mandanten eine umfassende Beratung bieten zu können.
Unser Motto lautet:
Mit uns ist Erfolg steuerbar!
Jetzt digital durchstarten!
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zum Thema digitale Belegbuchhaltung
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STEINSICHT IN STEUERAKTEN: NICHT OHNE WEITERES MÖGLICH
Die Frage, ob man als Steuerzahler einfach so Einsicht in die eigenen Steuerakten beim Finanzamt erhalten kann, wurde kürzlich vor dem Finanzgericht München verhandelt. Eine Steuerzahlerin, die mit ihrem verstorbenen Ehemann gemeinsam veranlagt wurde, beantragte die...
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON ÜBERTEUERTEN GRUNDSTÜCKSTRANSAKTIONEN
In einem kürzlich entschiedenen Fall vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern stand die Frage im Raum, ob ein zu einem überhöhten Preis verkauftes Grundstück sowohl der Grunderwerbsteuer als auch der Schenkungsteuer unterliegen kann. Die Problematik ergibt sich...
BETRIEBSVERANSTALTUNG: STEUERLICHE HANDHABUNG BEI ÜBERSCHREITUNG DER FREIGRENZE
Betriebliche Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Sommerfeste sind in vielen Unternehmen beliebt und bieten eine willkommene Gelegenheit, in lockerer Atmosphäre zusammenzukommen. Im Steuerrecht ist dafür eine Freigrenze von 110 Euro pro Mitarbeiter vorgesehen,...
PRIVATE KOSTEN BEI DIENSTWAGENNUTZUNG WIRKEN SICH NICHT STEUERMINDERND AUS
Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil oft nach der 1-%-Regelung. Eine finanzielle Beteiligung des Arbeitnehmers an den Kosten des Dienstwagens kann unter bestimmten Umständen den zu versteuernden Vorteil reduzieren, etwa...
BEHANDLUNG VON SICHERHEITSMASSNAHMEN ALS LOHNSTEUERPFLICHTIGER ARBEITSLOHN
Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich in einem Schreiben Stellung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Kosten für Sicherheitsmaßnahmen bezogen, die Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer entstehen. Diese Regelung ist relevant für Arbeitnehmer, deren berufliche Position...
UMSATZSTEUERREGELUNG FÜR ELEKTROAUTO-LADEVORGÄNGE NACH EUROPÄISCHEM GERICHTSHOF-URTEIL
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem wichtigen Urteil die umsatzsteuerliche Behandlung von Transaktionen geklärt, die über Karten und Apps zur Abwicklung von Ladevorgängen bei Elektrofahrzeugen erfolgen. Im Fokus stand die deutsche Firma Digital...
