NFT-VERKÄUFE: UMSATZSTEUER LAUERT IM WALLET

Ihr handelt mit NFTs? Dann wird’s jetzt steuerlich spannend. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat erstmals klargestellt: NFT-Verkäufe sind keine umsatzsteuerfreie Zone.

WAS WAR DER FALL?

Ein deutscher Einzelunternehmer verkaufte 2021 NFT Collectibles über OpenSea. Die Bezahlung lief über Smart Contracts und Wallet-Adressen. Der Verkäufer kannte weder Sitz noch Steuerstatus seiner Käufer.

Seine Argumentation: Es liegt kein klarer Leistungsaustausch vor. Die Anonymität verhindert das. Oder: OpenSea gilt als Vertragspartner. Dann läge der Leistungsort außerhalb Deutschlands.

Das Finanzamt sah das anders. Es unterwarf alle Umsätze dem Regelsteuersatz.

WAS DAS GERICHT ENTSCHIED

Das FG stellte klare Regeln auf:

NFTs sind keine Lieferungen

  • NFTs sind sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 Umsatzsteuergesetz
  • Grund: NFTs sind digitale Datenbankeinträge
  • Sie sind keine körperlichen Gegenstände

Die Plattform ist nicht euer Kunde

  • Leistungsempfänger sind die Käufer selbst
  • Nicht die Plattform OpenSea
  • Die Fiktionsregelung einer Dienstleistungskommission greift nicht

Pseudonyme Wallets schützen nicht

  • Wallet-Adressen reichen für eine steuerbare Leistung aus
  • Die Pseudonymisierung verhindert keine steuerliche Erfassung

Mitwirkungspflichten gelten auch für NFTs

  • Ihr müsst nachweisen: Wo sind eure Käufer ansässig?
  • Ihr müsst klären: Sind es Unternehmer oder Privatpersonen?
  • Fehlen die Nachweise? Das Gericht schätzt.

DAS KOSTET EUCH DIE BEWEISLAST

Im konkreten Fall fehlten die Nachweise. Das Gericht schätzte: Die Hälfte der Umsätze ist im Inland steuerpflichtig. Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen greifen nicht.

WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET

NFT-Handel ist nicht steuerfrei. Punkt.

Ihr müsst nachweisen können:

  • Wo sitzt der Käufer?
  • Ist der Käufer Unternehmer oder Privatperson?

Pseudonymisierte Wallets schützen euch nicht vor der Steuerpflicht. Im Gegenteil: Ohne Nachweise wird geschätzt. Und das wird teuer.

💡 Tipp: Arbeitet mit Plattformen zusammen, die steuerlich relevante Informationen bereitstellen. Dokumentiert alle Nachweise sorgfältig. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit euren Steuerpflichten reduziert das Risiko finanzieller Nachteile erheblich.

FAZIT

NFT-Verkäufe unterliegen der Umsatzsteuer. Eure Mitwirkungspflichten gelten auch im Blockchain-Universum. Fehlende Nachweise führen zu Schätzungen durch das Finanzamt.

Habt ihr Fragen zu eurem NFT-Handel? Wir helfen euch gern weiter.