EINSPRUCH GEGEN STEUERBESCHEID: 68 % ERFOLGREICH

Steuerbescheid falsch? Dann legt Einspruch ein. Die Erfolgsquote liegt bei 68 %. Das zeigt eine aktuelle Statistik des Bundesfinanzministeriums.

DIE ZAHLEN FÜR 2024

Im Jahr 2024 legten Steuerzahler insgesamt 5.915.601 Einsprüche bei ihren Finanzämtern ein. Zusammen mit unerledigten Fällen aus Vorjahren mussten die Finanzämter über 14,56 Millionen Einsprüche bearbeiten.

Interessant: Die Zahl der neuen Einsprüche sank um 40,4 % gegenüber 2023. Der Grund: 2023 gab es eine Flut von Einsprüchen wegen der Grundsteuerreform.

WIE ERFOLGREICH SIND EINSPRÜCHE?

Die Statistik zeigt ein klares Bild:

  • 68 % der Einsprüche waren erfolgreich
  • Die Bescheide wurden zugunsten der Steuerzahler geändert
  • Nur 13,1 % blieben ganz oder teilweise erfolglos
  • 17,6 % nahmen die Steuerzahler selbst zurück

DIE EINSPRUCHSFRIST: EIN MONAT

Ihr habt einen Monat Zeit für euren Einspruch. Die Frist beginnt, sobald euch der Bescheid bekannt gegeben wurde.

So funktioniert die Bekanntgabe:

Der Bescheid kommt per Post. Er gilt am vierten Tag nach dem aufgedruckten Datum als bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist startet am fünften Tag.

Wichtig: Fällt die Bekanntgabe auf ein Wochenende oder einen Feiertag? Dann verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag. Das gilt auch für das Fristende.

WIE LEGT IHR EINSPRUCH EIN?

Ihr habt drei Möglichkeiten:

  • Schriftlich beim zuständigen Finanzamt
  • Elektronisch über das ELSTER-Portal
  • Per einfacher E-Mail

Alle drei Wege werden akzeptiert.

RUHEN LASSEN BEI MUSTERVERFAHREN

Gibt es zu eurer Streitfrage ein laufendes Verfahren beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht oder Europäischen Gerichtshof? Dann könnt ihr euch daran „anhängen“.

So geht’s:

  • Einspruch einlegen
  • Aktenzeichen des Musterverfahrens nennen
  • Ruhen des Einspruchs beantragen

So wartet ihr die Gerichtsentscheidung ab.

WIE VIELE KLAGEN GIBT ES?

2024 wurden 46.120 Klagen vor Finanzgerichten erhoben. Das entspricht nur 1,1 % der erledigten Einsprüche.

Der Grund: Das Gerichtsverfahren ist aufwendiger als der Einspruch. Zudem kommt ein Kostenrisiko dazu.

FAZIT

Prüft jeden Steuerbescheid sofort nach Erhalt. Die Erfolgsquote von 68 % zeigt: Einsprüche lohnen sich. Die Frist ist kurz. Handelt schnell.

Habt ihr Fragen zu eurem Steuerbescheid? Wir prüfen ihn gern für euch.