NEUE EINKOMMENSGRENZEN FÜR DAS ELTERNGELD AB APRIL 2024

Im Jahr 2023 bezogen in Deutschland etwa 1,8 Millionen Menschen Elterngeld, darunter 1,3 Millionen Frauen, die durchschnittlich fast 15 Monate in Elternzeit gingen, während Männer im Durchschnitt nur etwa 3,7 Monate nahmen. Ab dem 1. April 2024 treten neue Regelungen in Kraft, die die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld senken: Zukünftig haben nur noch Elternpaare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahresgehalt von maximal 200.000 € Anspruch auf diese Leistung. Vor dieser Änderung lag die Grenze für Paare bei 300.000 € und für Alleinerziehende bei 250.000 €.

Das Elterngeld wird auf Basis von 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt berechnet. Dabei wird ein Minimum von 300 € und ein Maximum von 1.800 € pro Monat ausgezahlt. Werdende Eltern können die Höhe des Elterngeldes beeinflussen, indem sie frühzeitig – idealerweise sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes oder zu Beginn des Vorjahres der Geburt – ihre Steuerklasse ändern. Der Elternteil, der nach der Geburt hauptsächlich betreuen wird, sollte rechtzeitig von Steuerklasse 5 in Steuerklasse 3 wechseln, um das Nettogehalt zu erhöhen, was wiederum zu einem höheren Elterngeld führt.

Allerdings sollten Eltern bedenken, dass, wenn später der andere Elternteil die Hauptbetreuung übernimmt und zuvor in Steuerklasse 5 war, dies finanzielle Nachteile mit sich bringen kann, da das Elterngeld dann auf Basis eines geringeren Nettolohns berechnet wird. Daher ist es wichtig, die optimale Steuerklassenkombination im Vorfeld sorgfältig zu wählen.