HOMEOFFICE: TAGESPAUSCHALE RICHTIG ABSETZEN

Für Arbeitnehmer, die im Homeoffice tätig sind, bietet das Steuerrecht ab 2023 die Möglichkeit, bis zu 1.260 € jährlich in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Diese Summe basiert auf einer Tagespauschale von 6 €, die für maximal 210 Arbeitstage pro Jahr angesetzt werden kann. Um diese Pauschale in Anspruch nehmen zu können, muss die Arbeit im Homeoffice mehr als die Hälfte der regulären Arbeitszeit eines Tages beanspruchen, und es darf keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb der Wohnung aufgesucht werden, außer für gelegentliche Auswärtstermine.

Ein Beispiel verdeutlicht die Regelung: Eine Angestellte, die vormittags fünf Stunden von zu Hause aus arbeitet und nachmittags ein zweistündiges berufliches Meeting außerhalb hat, kann für diesen Tag die Pauschale von 6 € in Anspruch nehmen. Zudem können für den Auswärtstermin Reisekosten von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer abgesetzt werden. Sollte das Meeting jedoch am festen Arbeitsplatz im Unternehmen stattfinden, fällt die Homeoffice-Pauschale weg, und es kann stattdessen die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit angesetzt werden.

Personen ohne festen Arbeitsplatz im Unternehmen, wie Lehrer oder Außendienstmitarbeiter, können die Homeoffice-Pauschale sogar dann beanspruchen, wenn sie nur kurz zu Hause arbeiten und den Großteil des Tages an ihrer ersten Tätigkeitsstätte verbringen. In solchen Fällen ist es möglich, zusätzlich zur Tagespauschale die Pendlerpauschale für die Fahrten zur Arbeit geltend zu machen.

Für Erwerbstätige, die ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause haben, ändern sich ebenfalls die Regelungen: Ab 2023 können die tatsächlichen Raumkosten nur dann abgesetzt werden, wenn der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt. In diesen Fällen darf alternativ zur Abrechnung der tatsächlichen Kosten die Jahrespauschale von 1.260 € in Anspruch genommen werden.

Hinweis: Bis Ende 2022 war es möglich, das häusliche Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 € jährlich abzusetzen, auch wenn kein alternativer Arbeitsplatz verfügbar war. Diese Möglichkeit wurde jedoch ab 2023 abgeschafft. Personen, deren beruflicher Mittelpunkt nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, können ihre Raumkosten nur über die Tagespauschale für Homeoffice-Tätigkeiten abziehen.