MINDESTLOHN UND MINIJOBGRENZE STEIGEN DEUTLICH

Gute Nachrichten für alle mit niedrigen Einkommen. Der Mindestlohn steigt 2026 und 2027 kräftig. Auch die Minijobgrenze erhöht sich automatisch.

WAS SICH BEIM MINDESTLOHN ÄNDERT

Seit dem 01.01.2026 gilt ein neuer Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde. Das ist ein Plus von 8,42 % gegenüber den bisherigen 12,82 €.

Die Mindestlohnkommission hatte lange über die nächsten Erhöhungsschritte verhandelt. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich schließlich geeinigt.

Am 01.01.2027 steigt der Mindestlohn erneut auf 14,60 € pro Stunde. Das entspricht einer weiteren Anhebung um 5,04 %.

NEUE GRENZEN FÜR MINIJOBS

Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Deshalb steigen die Verdienstgrenzen automatisch mit:

Ab 01.01.2026:

  • Ihr dürft bis zu 603 € pro Monat verdienen (vorher: 556 €)

Ab 2027:

  • Die Grenze steigt auf 633 € pro Monat

💡 Wichtig: Ihr dürft in einzelnen Monaten auch mehr verdienen. Entscheidend ist nur der Jahresdurchschnitt.

STEUERLICHE VORTEILE VON MINIJOBS

Minijobs sind steuerlich attraktiv. Hier zahlt ihr nur 2 % pauschale Lohnsteuer. In der Regel übernimmt euer Arbeitgeber diese Steuer.

Ihr müsst den Minijob nicht in eurer Steuererklärung angeben. Das gilt aber nur bei pauschal versteuertem Verdienst.

SOZIALVERSICHERUNG BEI MINIJOBS

Als Minijobber zahlt ihr keine Beiträge für:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Nur bei der Rentenversicherung müsst ihr einen Eigenanteil zahlen. Ihr könnt euch aber von dieser Pflicht befreien lassen.

FAZIT

Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € und 2027 auf 14,60 €. Die Minijobgrenzen erhöhen sich auf 603 € bzw. 633 €.

Habt ihr Fragen zu eurem Minijob oder Mindestlohn? Wir helfen euch gern weiter.