E-DIENSTWAGEN ZU HAUSE AUFLADEN: NEUE REGELUNG AB 2026

Ihr ladet euren E-Dienstwagen zu Hause auf? Dann wird es ab 2026 komplizierter. Die bisherigen Steuerpauschalen fallen weg. Wir zeigen euch, was das bedeutet.

WIE ES BISHER LÄUFT

Ihr könnt euer privates E-Auto oder euren E-Dienstwagen beim Arbeitgeber aufladen. Das ist steuerfrei. Die Ladestation muss auf dem Firmengelände stehen. Der Ladestrom ist kein geldwertiger Vorteil.

Wichtig dabei:

  • Die Ladestation muss ortsfest auf dem Betriebsgelände sein
  • Der Benefit muss zusätzlich zum normalen Gehalt gewährt werden

Wenn ihr zu Hause aufladet

Hier gibt es einen Unterschied:

Privates E-Auto: Stromkosten vom Arbeitgeber sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.

E-Dienstwagen (privat mitgenutzt): Bisher konnte euer Arbeitgeber pauschal erstatten. Die Pauschale lag zwischen 15 € und 70 € pro Monat. Das war steuerfrei.

WAS SICH AB 2026 ÄNDERT

Das Bundesfinanzministerium streicht die Pauschalen ab 2026. Ab dann müssen Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten aufwendig berechnen.

Die neue Berechnung in 2 Schritten

Schritt 1 – Strommenge ermitteln:

Ihr müsst die verbrauchte Strommenge dokumentieren. Das geht mit einem separaten Stromzähler. Zum Beispiel an eurer Wallbox oder im Fahrzeug.

Schritt 2 – Strompreis ermitteln:

Jetzt wird’s kompliziert. Mehrere Varianten sind möglich:

Bei festem Stromtarif: Ihr nehmt euren individuellen kWh-Preis aus eurem Vertrag. Dazu kommt der anteilige Grundpreis.

Bei dynamischem Tarif: Ihr dürft die durchschnittlichen monatlichen Kosten je kWh nehmen. Plus Grundpreis.

Bei eigener Photovoltaik-Anlage: Auch hier gilt euer vertraglicher Stromkostentarif.

Vereinfachung möglich: Ihr könnt auch die Gesamtdurchschnitts-Strompreise für private Haushalte nutzen. Diese veröffentlicht das Statistische Bundesamt halbjährlich. Maßgeblich ist der Wert für einen Jahresverbrauch von 5.000 kWh bis unter 15.000 kWh. Der Wert wird auf volle Cent abgerundet. Für 2025 liegt dieser Wert bei 0,34 € pro kWh.

WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET

Die Pauschale war einfach. Ab 2026 müsst ihr oder euer Arbeitgeber deutlich mehr dokumentieren. Ihr braucht einen separaten Zähler. Ihr müsst Strompreise nachweisen.

Die Vereinfachungsregel über die Durchschnittspreise hilft etwas. Aber auch hier ist mehr Aufwand nötig als bei der alten Pauschale.

💡 Tipp: Wenn euer Arbeitgeber E-Dienstwagen-Ladestrom erstattet, klärt vor 2026, wie die neue Dokumentation ablaufen soll.

FAZIT

Ab 2026 wird’s aufwendiger. Die einfachen Pauschalen fallen weg. Dafür müsst ihr die tatsächlichen Kosten einzeln nachweisen.

Habt ihr Fragen zur Abrechnung? Wir helfen euch gern weiter.