MEHRWERTSTEUER IM DIGITALEN ZEITALTER: EU GIBT GRÜNES LICHT FÜR MODERNISIERUNGSPAKET

Am 11. März 2025 hat der Rat der Europäischen Union das Gesetzgebungspaket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ offiziell verabschiedet – ein Meilenstein für Unternehmerinnen und Unternehmer, die grenzüberschreitend innerhalb der EU tätig sind. Mit der neuen Richtlinie, einer Verordnung und einer ergänzenden Durchführungsverordnung wird das Mehrwertsteuersystem der EU nicht nur digitaler, sondern auch effizienter, transparenter und Betrugssicherer.

DAS ÄNDERT SICH FÜR EU-UNTERNEHMEN

📲 Digitale Meldesysteme bis 2030

Bis spätestens 2030 sollen sämtliche Mehrwertsteuer-Meldepflichten bei grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen digitalisiert sein. Das bedeutet: Unternehmen, die innerhalb der EU an andere Unternehmen liefern oder Dienstleistungen erbringen, werden ihre Umsatzsteuerdaten in digitaler Form und nahezu in Echtzeit melden müssen.

🏨 🚕 Plattformen als Steuerverantwortliche

Digitale Plattformen wie Buchungsportale oder Mitfahrdienste müssen künftig die Umsatzsteuer selbst einziehen und abführen, wenn Privatpersonen oder Kleinanbieter über sie Leistungen wie Kurzzeitvermietungen oder Personentransporte anbieten – und die Anbieter dieser Pflicht nicht nachkommen. Das entlastet Behörden und verhindert Steuerhinterziehung durch nicht registrierte Anbieter.

🌍 Erweiterung der One-Stop-Shop-Regelung (OSS)

Die beliebte OSS-Regelung, die grenzüberschreitende Umsatzsteueranmeldungen in einem einzigen EU-Mitgliedstaat ermöglicht, wird deutlich ausgeweitet. Das heißt: Ihr müsst euch künftig nicht mehr in jedem einzelnen EU-Land steuerlich registrieren lassen, in dem ihr Umsatz erzielt. Das spart Zeit, Geld und Nerven – vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen.

HINTERGRUND & ZIELSETZUNG

Bereits im Dezember 2022 hatte die EU-Kommission das Modernisierungspaket angekündigt. Ziel ist ein einheitliches, digitales Mehrwertsteuersystem, das…

  • Verwaltungsaufwand reduziert,

  • Steuerhinterziehung eindämmt,

  • Plattformwirtschaft effektiv reguliert und die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU stärkt.

WAS IHR WISSEN MÜSST

  • Das Gesetzespaket tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

  • Verordnung und Durchführungsverordnung gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

  • Die Richtlinie muss noch von den einzelnen EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

FAZIT

Die EU stellt die Mehrwertsteuerverwaltung auf digitale Beine – mit erheblichen Vorteilen für euch als Unternehmer. Weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit und ein klarer Rahmen für grenzüberschreitende Tätigkeiten machen den EU-weiten Handel einfacher und transparenter. Wenn ihr bereits heute grenzüberschreitend tätig seid – oder es plant – solltet ihr die kommenden Umstellungen frühzeitig in eure Prozesse integrieren.

Unser Tipp: Sprecht mit uns, wie ihr eure Rechnungs- und Meldesysteme zukunftssicher macht – damit ihr nicht nur Schritt haltet, sondern mit der digitalen Transformation in der EU Mehrwert schafft.