Habt ihr eine doppelte Haushaltsführung und mietet einen Kfz-Stellplatz dazu? Dann gibt es gute Neuigkeiten vom Bundesfinanzhof.
WAS BISHER GALT
Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung dürfen ihre Wohnungskosten steuerlich absetzen. Aber nur bis zu max. 1.000 € pro Monat als Werbungskosten. Darunter fallen die Kaltmiete sowie Neben- und Betriebskosten.
Das Finanzamt rechnete bislang auch Kfz-Stellplatzkosten auf diese Grenze an. War die Grenze bereits ausgeschöpft, gab es keinen Abzug mehr für den Stellplatz.
WAS DER BFH JETZT ENTSCHIEDEN HAT
Ein Arbeitnehmer mietete in Hamburg aus beruflichem Anlass eine Zweitwohnung. Die monatliche Miete inklusive Nebenkosten lag über 1.000 €. Zusätzlich mietete er einen Kfz-Stellplatz für 170 € pro Monat. Der Stellplatz war laufzeit- und kündigungsfristseitig an den Wohnungsmietvertrag gebunden.
Das Finanzamt lehnte den Abzug der Stellplatzkosten ab. Es verwies auf den bereits ausgeschöpften 1.000-€-Höchstbetrag.
Der BFH sah das anders. Er ließ die Stellplatzmiete zum ungekürzten Werbungskostenabzug zu.
DIE BEGRÜNDUNG DES BFH
Die Logik der Richter ist klar:
- Stellplatzkosten sind keine Unterkunftskosten
- Sie fallen für die Nutzung des Stellplatzes an – nicht der Wohnung
- Die 1.000-€-Grenze gilt daher nicht für den Stellplatz
- Die Notwendigkeit bejahten die Richter wegen der angespannten Parkplatzsituation in Hamburg
Außerdem stellte der BFH klar: Es spielt keine Rolle, wie der Stellplatz angemietet wurde. Ob im selben Mietvertrag wie die Wohnung oder separat. Ob vom selben oder einem anderen Vermieter. Das ändert nichts an der Absetzbarkeit.
💡 Tipp: Wem das Finanzamt den Abzug für Stellplatzkosten verweigert hat, hat jetzt gute Chancen – beruft euch auf diese höchstrichterliche Rechtsprechung.
HINWEIS: AUSLANDSWOHNUNGEN
Für Beschäftigungswohnungen im Ausland gilt bis einschließlich 2025 keine betragsmäßige Höchstgrenze. Ab 2026 ist der Kostenabzug jedoch auf 2.000 € pro Monat gedeckelt.
Die BFH-Entscheidung zur Stellplatzmiete ist nach Einschätzung der Rechtsprechung auch auf Auslandsfälle übertragbar. Stellplätze an Auslandswohnungen sollten damit ebenfalls ungekürzt absetzbar sein.
FAZIT
Kfz-Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung fallen nicht unter die 1.000-€-Grenze. Ihr könnt sie zusätzlich und in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.
Habt ihr Fragen zu eurer doppelten Haushaltsführung? Wir helfen euch gern weiter.
