KAFFEESTEUER: WANN HAFTET DER TRANSPORTEUR?

Kaum jemand kennt sie. Trotzdem bringt sie dem Staat rund 1 Milliarde Euro pro Jahr: die Kaffeesteuer. Der Bundesfinanzhof hat jetzt geklärt, wann Transportunternehmen dafür haften.

WAS IHR ÜBER DIE KAFFEESTEUER WISSEN MÜSST

Die Kaffeesteuer ist in Deutschland wenig bekannt. Für Kaffeetrinker ist sie trotzdem unangenehm.

Die aktuellen Steuersätze:

  • Röstkaffee: 2,19 € je Kilogramm
  • Löslicher Kaffee: 4,78 € je Kilogramm

Das Steueraufkommen lag von 2006 bis 2017 bundesweit jeweils bei rund 1 Mrd. €.

DER FALL: KAFFEE AUF DEM WEG DURCH DEUTSCHLAND

Ein Transporteur fuhr Röstkaffee durch Deutschland. Die Route: von Rumänien zum Käuferlager in den Niederlanden.

Das Hauptzollamt (HZA) kontrollierte den Lkw auf deutschem Boden. Dabei stellte das HZA fest: Die Durchfuhr des Kaffees war nicht angemeldet. Nach Gestattung der Weiterfahrt übergab der Fahrer den Kaffee in den Niederlanden an den Abnehmer.

Das HZA setzte daraufhin die Kaffeesteuer gegenüber dem Transporteur fest.

WAS DIE GERICHTE ENTSCHIEDEN

Das Finanzgericht München wies den Steuerzugriff in erster Instanz ab. Der Transporteur war weder Versender noch hatte er den Kaffee in Besitz gehalten. Beides wäre Voraussetzung für eine Besteuerung.

Der BFH bestätigte dieses Ergebnis.

Die Kernaussage des BFH:

  • Bei Durchfuhr durch Deutschland entsteht die Kaffeesteuer, wenn keine Anzeige an das HZA abgegeben wurde
  • Entscheidend ist aber: Hat der Steuerschuldner die unmittelbare Sachherrschaft über den Kaffee?
  • Der Lkw-Fahrer hatte den Kaffee bei der Grenzeinreise in Besitz
  • Diese Sachherrschaft des Fahrers lässt sich dem Transportunternehmen nicht zurechnen
  • Die Konstruktion des sogenannten Besitzdieners greift hier nicht

💡 Tipp: Transportiert ihr im Auftrag anderer Waren durch Deutschland? Dann hängt eure Haftung für Steuern entscheidend davon ab, wer die tatsächliche Sachherrschaft über die Waren hat. Klärt das vor jeder Tour rechtlich ab.

FAZIT

Der BFH schützt Transportunternehmen vor automatischer Steuerhaftung. Entscheidend ist die unmittelbare Kontrolle über die Ware. Trotzdem: Kaffeedurchfuhren durch Deutschland müssen beim HZA angemeldet werden.

Habt ihr Fragen zu Zollthemen oder Sondersteuern? Wir helfen euch gern weiter.