Ab dem 01.01.2026 ist die Umsatzsteuerlagerregelung Geschichte. Das Bundesfinanzministerium hat die Übergangsregeln jetzt klar kommuniziert.
WAS BIS 31.12.2025 GALT
Bestimmte Lieferungen und Leistungen rund um Umsatzsteuerlager waren steuerfrei. Das betraf konkret:
- Lieferungen von Gegenständen in ein bewilligtes Umsatzsteuerlager
- Lieferungen von Gegenständen, die sich physisch in einem solchen Lager befanden oder zwischen solchen Lagern verbracht wurden
- Leistungen im Zusammenhang mit Lagerung, Erhaltung, Verbesserung der Aufmachung und Handelsgüte oder der Vorbereitung des Vertriebs oder Weiterverkaufs
WAS SICH AB 01.01.2026 ÄNDERT
Die Steuerbefreiung entfällt ab dem 01.01.2026. Für Umsätze, die bis zum 31.12.2025 steuerfrei waren, gelten aber besondere Übergangsregelungen.
Für bereits eingelagerte Gegenstände gilt:
- Waren bis zum 31.12.2025 eingelagert und bis zum 30.12.2029 nicht ausgelagert? Dann gelten sie automatisch mit Ablauf des 30.12.2029 als ausgelagert. Die Steuerbefreiung für die Auslagerungslieferung entfällt zu diesem Zeitpunkt.
- Erfolgt die Auslagerung vor dem 30.12.2029, entfällt die Steuerbefreiung bereits zum Zeitpunkt der tatsächlichen Auslagerung.
Für Leistungen nach dem 31.12.2025:
Leistungen an bereits eingelagerte Gegenstände bleiben bis einschließlich 30.12.2029 steuerfrei – wenn sie mit Lagerung, Erhaltung, Aufmachung oder Vertriebsvorbereitung zusammenhängen.
Nicht begünstigt sind weitergehende Be- oder Verarbeitungen. Besonders kritisch: Leistungen, die eine Vorbereitung für den Einzelhandel darstellen. Diese führen zur zwangsweisen Auslagerung der Gegenstände und damit zur Steuerpflicht.
WAS DAS FÜR EUCH BEDEUTET
Der 30.12.2029 ist euer entscheidender Stichtag. Bis dahin müsst ihr alle Bestände aus euren Umsatzsteuerlagern ausgelagert haben – oder sie gelten automatisch als ausgelagert.
💡 Tipp: Prüft jetzt, welche Leistungen ihr an eingelagerten Gegenständen erbringt. Be- oder Verarbeitungen mit Einzelhandelsbezug können sofort Steuerpflicht auslösen. Außerdem: Achtet auf eure Nachweispflichten rund um die Einlagerungszeitpunkte.
FAZIT
Die Umsatzsteuerlagerregelung ist ab 01.01.2026 abgeschafft. Für bestehende Bestände gelten Übergangsregeln bis zum 30.12.2029 – danach ist endgültig Schluss mit der Steuerbefreiung.
Habt ihr Fragen zu euren Beständen oder zur Übergangsregelung? Wir helfen euch gern weiter.
