Ihr wollt ein Grundstück innerhalb der Familie übertragen – ohne Kaufpreis? Klingt steuerlich unproblematisch? Nicht ganz! Wenn dabei Schulden übernommen werden, kann der Vorgang teilweise steuerpflichtig sein.
WAS IST PASSIERT?
Ein Vater übertrug seiner Tochter ein Grundstück samt Schulden in Höhe von 115.000 €. Da der Kauf ursprünglich vor weniger als zehn Jahren lag, prüfte das Finanzamt den Vorgang als privates Veräußerungsgeschäft.
DIE ENTSCHEIDUNG DES BFH:
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Die Übertragung gilt teilweise als entgeltlich – nämlich in Höhe der übernommenen Schulden.
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Der Vater musste den anteiligen Wertzuwachs auf diesen entgeltlichen Teil versteuern.
FAZIT
Auch wenn kein Geld fließt: Die bloße Schuldübernahme kann eine Spekulationssteuer auslösen. Bei Immobilienübertragungen innerhalb der Familie ist also Vorsicht geboten – besonders innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist.
Unser Tipp: Lasst euch vor einer geplanten Grundstücksübertragung steuerlich beraten – wir helfen euch, steuerliche Risiken zu vermeiden.
