MEHR NETTO FÜR GASTRONOMEN: 7 % UMSATZSTEUER AUF SPEISEN AB 2026

Ab 2026 wird es offiziell: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft eingeführt. Damit wird eine Corona-Sonderregelung zur steuerlichen Dauerlösung.

WAS GILT AB DEM 01.01.2026?

  • 7 % Umsatzsteuer auf Speisen – für den Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen.

  • 19 % Umsatzsteuer auf Getränke – mit Ausnahmen (z. B. Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil).

WAS MÜSST IHR BEACHTEN?

  • Kassensysteme müssen rechtzeitig umgestellt werden.

  • Gutscheine und Anzahlungen (z. B. für Caterings) müssen korrekt nach altem oder neuem Steuersatz behandelt werden.

  • Silvester 2025/26 kann je nach Leistungszeitpunkt zu steuerlichen Fragen führen.

FAZIT
Die dauerhafte 7 %-Regelung ist eine echte Entlastung – aber sie erfordert gute Vorbereitung und rechtssichere Umsetzung. Wer hier nicht aufpasst, riskiert spätere Korrekturen oder Nachzahlungen.

Unser Tipp: Nutzt jetzt die Zeit und prüft mit uns, ob eure Kassen, Verträge und Prozesse auf die neue Regelung vorbereitet sind.