Ab 2026 wird es offiziell: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft eingeführt. Damit wird eine Corona-Sonderregelung zur steuerlichen Dauerlösung.
WAS GILT AB DEM 01.01.2026?
-
7 % Umsatzsteuer auf Speisen – für den Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen.
-
19 % Umsatzsteuer auf Getränke – mit Ausnahmen (z. B. Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil).
WAS MÜSST IHR BEACHTEN?
-
Kassensysteme müssen rechtzeitig umgestellt werden.
-
Gutscheine und Anzahlungen (z. B. für Caterings) müssen korrekt nach altem oder neuem Steuersatz behandelt werden.
-
Silvester 2025/26 kann je nach Leistungszeitpunkt zu steuerlichen Fragen führen.
FAZIT
Die dauerhafte 7 %-Regelung ist eine echte Entlastung – aber sie erfordert gute Vorbereitung und rechtssichere Umsetzung. Wer hier nicht aufpasst, riskiert spätere Korrekturen oder Nachzahlungen.
Unser Tipp: Nutzt jetzt die Zeit und prüft mit uns, ob eure Kassen, Verträge und Prozesse auf die neue Regelung vorbereitet sind.
