Wer regelmäßig unterwegs ist, fragt sich oft: Wie kann ich meine Fahrten zur Arbeit oder zu Kunden optimal absetzen? Die Antwort hängt entscheidend davon ab, ob ihr eine erste Tätigkeitsstätte habt.
WAS GILT BEI EINER ERSTEN TÄTIGKEITSSTÄTTE?
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Pendlerpauschale: 0,30 €/km (ab dem 21. km: 0,38 €).
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Gilt nur für die einfache Entfernung – nur ein Weg pro Tag.
WAS GILT BEI AUSSENDIENST & KUNDENTERMINEN?
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Reisekostenabzug: 0,30 €/km für jeden gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückweg).
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Zusätzlich: Verpflegungspauschalen (bis zu 28 €/Tag) und Übernachtungskosten.
BESONDERE FÄLLE – HOMEOFFICE & MISCHFORMEN
Selbst wenn ihr an Homeoffice-Tagen unterwegs seid (z. B. zu Kundenterminen), könnt ihr neben der 6-€-Tagespauschale auch Fahrtkosten ansetzen – sofern ihr mehr als die Hälfte des Tages zu Hause gearbeitet habt.
FAZIT
Ob Pendlerpauschale oder Reisekosten – es kommt auf den Einsatzort und die Dauerhaftigkeit der Zuordnung an. Wer hier richtig unterscheidet, kann deutlich mehr Steuern sparen.
Unser Tipp: Wir helfen euch, eure Fahrtkosten korrekt zu erfassen und steuerlich optimal zu verwerten.
