PENDLERPAUSCHALE ODER REISEKOSTEN? SO SETZT IHR FAHRTEN RICHTIG AB

Wer regelmäßig unterwegs ist, fragt sich oft: Wie kann ich meine Fahrten zur Arbeit oder zu Kunden optimal absetzen? Die Antwort hängt entscheidend davon ab, ob ihr eine erste Tätigkeitsstätte habt.

WAS GILT BEI EINER ERSTEN TÄTIGKEITSSTÄTTE?

  • Pendlerpauschale: 0,30 €/km (ab dem 21. km: 0,38 €).

  • Gilt nur für die einfache Entfernung – nur ein Weg pro Tag.

WAS GILT BEI AUSSENDIENST & KUNDENTERMINEN?

  • Reisekostenabzug: 0,30 €/km für jeden gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückweg).

  • Zusätzlich: Verpflegungspauschalen (bis zu 28 €/Tag) und Übernachtungskosten.

BESONDERE FÄLLE – HOMEOFFICE & MISCHFORMEN
Selbst wenn ihr an Homeoffice-Tagen unterwegs seid (z. B. zu Kundenterminen), könnt ihr neben der 6-€-Tagespauschale auch Fahrtkosten ansetzen – sofern ihr mehr als die Hälfte des Tages zu Hause gearbeitet habt.

FAZIT
Ob Pendlerpauschale oder Reisekosten – es kommt auf den Einsatzort und die Dauerhaftigkeit der Zuordnung an. Wer hier richtig unterscheidet, kann deutlich mehr Steuern sparen.

Unser Tipp: Wir helfen euch, eure Fahrtkosten korrekt zu erfassen und steuerlich optimal zu verwerten.