FÜR STEUERZAHLER: WANN LOHNT SICH DIE EINREICHUNG DER EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG FREIWILLIG?

Eine freiwillige Einreichung der Einkommensteuererklärung kann sich lohnen, wie Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen: Im Durchschnitt erhalten Antragsveranlager eine Rückzahlung von 1.095 €. Etwa 88 % der freiwilligen Erklärungen führen zu einer Erstattung.

Typische Fälle für die freiwillige Abgabe sind oft Studenten, Alleinstehende mit Steuerklasse 1 oder Paare mit Steuerklasse 4 ohne zusätzliche Einkünfte. Es empfiehlt sich, die Möglichkeit einer Rückerstattung durch einen Steuerberater prüfen zu lassen.

Man hat bis zu vier Jahre Zeit, die Steuererklärung nachträglich einzureichen – für das Jahr 2020 beispielsweise noch bis Ende 2024. Wer sich entschließt, die Unterlagen vorzubereiten, kann gleich für mehrere Jahre (2021 bis 2023) die Erklärungen abgeben und potenziell die Erstattung steigern.

Wird die Erklärung mehr als 15 Monate nach Ende des Steuerjahres eingereicht, zahlt das Finanzamt sogar Zinsen auf die Erstattung. Die freiwillige Steuererklärung bietet insbesondere Vorteile, wenn man folgende Kosten geltend machen kann:

  • Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden, Altersvorsorgebeiträge, Ausbildungskosten
  • Kinderbetreuungskosten
  • Außergewöhnliche Belastungen, z.B. Krankheitskosten
  • Behinderten- und Pflegepauschbeträge
  • Unterhaltszahlungen an bedürftige volljährige Personen
  • Kosten für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Werbungskosten, die den Pauschbetrag übersteigen, besonders bei weiten Wegen zur Arbeit oder vielen Homeoffice-Tagen
  • Berufliche Weiterbildung, Kosten für ein Arbeitszimmer, Dienstreisen, Arbeitsmittel oder doppelte Haushaltsführung

Diese Aufwendungen können die Steuerrückzahlung signifikant erhöhen und eine freiwillige Abgabe attraktiv machen.