ARBEITSZIMMER 2023: DIESE KOSTEN KÖNNEN SIE JETZT ABSETZEN

Das Arbeiten von zu Hause ist für viele von uns zur neuen Normalität geworden. Für diejenigen, die ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause haben, gibt es gute Neuigkeiten: Die Möglichkeiten, diese Kosten steuerlich geltend zu machen, sind 2023 deutlich verbessert worden. Hier erfahren Sie, wie Sie die Raumkosten für Ihr Homeoffice optimal absetzen können.

Zwei Wege zur steuerlichen Entlastung

Ab 2023 haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Arbeitszimmerkosten abzusetzen:

  1. Abrechnung der tatsächlichen Kosten: Wenn Ihr häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt, können Sie die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe absetzen. Dazu gehören Miete, Abschreibungen des Gebäudes und Renovierungskosten. Diese Kosten müssen anteilig nach der Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung berechnet werden. Zusätzlich sind Ausstattungskosten des Raumes wie Tapeten, Teppiche und Gardinen voll absetzbar. Auch separate Anschaffungen für das Arbeitszimmer, wie Computer und Büromöbel, können vollständig abgesetzt werden.
  2. Jahrespauschale von 1.260 €: Alternativ zur detaillierten Abrechnung können Sie sich für eine Pauschale entscheiden. Diese beträgt 1.260 € pro Jahr und erfordert keinen detaillierten Nachweis der Kosten gegenüber dem Finanzamt. Die Pauschale gilt pro Person, das bedeutet, bei Nutzung des Arbeitszimmers durch zwei Personen verdoppelt sich dieser Betrag. Wichtig zu beachten ist, dass die Pauschale monatsweise gekürzt werden muss, wenn das Arbeitszimmer nicht das gesamte Jahr über als Tätigkeitsmittelpunkt diente.

Wichtige Änderungen gegenüber den Vorjahren

Bis 2022 war es möglich, ein häusliches Arbeitszimmer auch bei fehlendem Tätigkeitsmittelpunkt bis zu einem Betrag von 1.250 € abzusetzen, sofern kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Diese Regelung wurde ab 2023 abgeschafft. Stattdessen besteht jetzt die Möglichkeit, eine Tagespauschale für Homeoffice-Tätigkeiten zu nutzen, die ebenfalls bis zu 1.260 € jährlich betragen kann, berechnet mit 6 € pro Tag für Tage, an denen überwiegend von zu Hause gearbeitet wird.

Fazit

Die Neuregelungen bieten eine flexible Möglichkeit, die Kosten für das Homeoffice effektiv steuerlich geltend zu machen. Ob Sie die tatsächlichen Kosten absetzen oder die Pauschale nutzen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit Ihrem Steuerberater kann Ihnen helfen, das Maximum aus diesen Vorteilen herauszuholen und Ihr Arbeitsleben zu Hause optimal zu unterstützen.