MINDESTLOHN 2024: NEUE REGELUNGEN UND AUSWIRKUNGEN FÜR ARBEITNEHMER

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 € brutto je Stunde, eine Erhöhung um 3,4 % vom bisherigen Satz von 12 €, der seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft ist. Etwa 5,8 Millionen Beschäftigte profitieren von dieser Anpassung, darunter versicherungspflichtige Angestellte und Minijobber, wobei Auszubildende und Praktikanten nicht darunterfallen.

Die Anhebung des Mindestlohns hat zudem die Rahmenbedingungen für Minijobber geändert: Die Koppelung von Mindestlohn und Minijob-Verdienstgrenze hält die zulässige monatliche Arbeitszeit konstant, wodurch sich eine durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze von 538 € ergibt. Dies entspricht einer Jahresverdienstgrenze von 6.456 € für Minijobber.

Bei Überschreitung des Mindestlohns durch einen höheren Stundenlohn verringert sich entsprechend die maximal zulässige Arbeitszeit im Minijob.

Branchenspezifische Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, wurden zu Beginn des Jahres für einige Gewerke erhöht, darunter das Dachdecker-, Schornsteinfeger- und Malerhandwerk sowie weitere Branchen. Im Bereich der Altenpflege steigen die Löhne ab dem 1. Mai 2024 um 5 %: Pflegehilfskräfte erhalten dann mindestens 15,50 €, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit Ausbildung 16,50 € und Pflegefachkräfte 19,50 € pro Stunde.

Auch Auszubildende in Branchen mit traditionell niedrigeren Vergütungen, wie Friseure oder Floristen, sehen sich mit einer Verbesserung ihrer finanziellen Situation durch gesetzliche Erhöhungen der Mindestausbildungsvergütung konfrontiert. Die Vergütung steigt je nach Lehrjahr auf mindestens 649 € bis 909 €.