FLEXIBILITÄT BEI VERDIENSTGRENZEN FÜR MINIJOBS IM JAHR 2024

In Deutschland waren im vierten Quartal 2023 fast sieben Millionen Menschen als Minijobber registriert. Für das Jahr 2024 ist die Verdienstgrenze für Minijobs auf 538 € pro Monat festgelegt, was einer jährlichen Grenze von 6.456 € entspricht. Dies reflektiert eine Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 € pro Stunde, basierend darauf können Minijobber durchschnittlich etwas mehr als 43 Stunden monatlich arbeiten, ohne die Grenzen des Minijob-Status zu überschreiten. Bei einem höheren Stundenlohn verringert sich entsprechend die zulässige Arbeitszeit.

Interessanterweise darf die monatliche Verdienstgrenze von 538 € unter bestimmten Bedingungen temporär überschritten werden. So erlaubt das Gesetz, dass Minijobber in bis zu zwei Monaten pro Jahr doppelt so viel verdienen dürfen, bis zu einem Maximum von 1.076 € pro Monat, ohne ihren Status zu verlieren. Diese Ausnahmeregelung kommt insbesondere bei unvorhersehbaren Mehrarbeiten, wie Krankheitsvertretungen, zur Anwendung.

Beispiel: Ein Minijobber, der üblicherweise 530 € monatlich verdient, kann im März und April als Krankheitsvertretung arbeiten und in diesen Monaten jeweils 1.000 € verdienen. Trotz der Überschreitung der regulären Verdienstgrenze bleibt der Beschäftigungsstatus als Minijob erhalten.

Die Beachtung der Verdienstgrenze ist vor allem wegen der Sozialabgaben von Bedeutung. Minijobber sind von der Pflicht zur Zahlung in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, obwohl eine Rentenversicherungspflicht besteht, von der sie sich jedoch befreien lassen können. Obwohl Minijobs steuerpflichtig sind, erfolgt die Besteuerung in der Regel pauschal durch den Arbeitgeber mit 2% des Bruttogehalts, was bedeutet, dass der Minijobber sein Gehalt ohne Abzüge erhält.

Zu beachten ist, dass Minijobber bei einer pauschalen Besteuerung keine Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Dies ist nur möglich, wenn das Einkommen aus dem Minijob individuell nach der Steuerklasse des Arbeitnehmers versteuert wird.