Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Entwurf zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2025 für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend sein wird. Dieser Schritt ist für die Wirtschaft von großer Bedeutung, weshalb der Entwurf schon frühzeitig allgemein zugänglich gemacht und den Verbänden zur Stellungnahme übermittelt wurde.
Im Entwurf behandelt das BMF die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und die durch das Wachstumschancengesetz eingeführten Neuerungen. Dazu gehören die verschiedenen Arten von Rechnungen, die ab 2025 gelten werden, die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen sowie die zulässigen Formate einer E-Rechnung. Weiterhin erörtert das Ministerium spezifische Aspekte wie den Umfang einer E-Rechnung, deren Übermittlung, Empfang und Berichtigung, die Anerkennung von Verträgen als Rechnungen sowie besondere Regelungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Zusätzlich wird der Zusammenhang zwischen E-Rechnung und Vorsteuerabzug sowie die Anforderungen an die Aufbewahrung von E-Rechnungen thematisiert.
Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreibens ist für Anfang des vierten Quartals 2024 geplant.