E-RECHNUNG AB 2025: WARUM KLEINE UNTERNEHMEN UND FREIBERUFLER NICHT VOR BÜROKRATIE ZURÜCKSCHRECKEN SOLLTEN

Ihr habt sicherlich schon davon gehört: Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland zur Pflicht – und zwar für alle inländischen B2B-Umsätze. Das klingt zunächst nach mehr Aufwand, vor allem wenn ihr als kleines Unternehmen oder Freiberufler aktuell noch nicht digital arbeitet. Die gute Nachricht: Die Bundesregierung hat reagiert und plant Erleichterungen, damit ihr trotz E-Rechnungs-Pflicht keinen bürokratischen Marathon laufen müsst.

Was ändert sich konkret?

  1. Einheitliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
    Alle E-Rechnungen unterliegen denselben Regeln wie andere elektronische Dokumente. Die Grundlage hierfür sind die GoBD und die §§ 145–147 der Abgabenordnung. Statt komplizierter Extra-Vorschriften bleibt für euch also alles in einem Rahmen: die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
  2. Entlastung für kleinere Betriebe
    Damit ihr nicht jede E-Mail einzeln auf CD sichern oder alles ausdrucken müsst, verweist die Bundesregierung auf Randnummer 15 der GoBD. Diese Stelle besagt, dass besonders für kleine Unternehmen und Freiberufler eine „angemessene und verhältnismäßige“ Anwendung der Anforderungen gilt. Das heißt: Ihr dürft pragmatische Lösungen einsetzen, um die Archivierungspflichten zu erfüllen – keine übertrieben komplizierten Prozesse nötig.
  3. Nichtbeanstandungsregelung zum Übergang
    Gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird bald eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht. Diese lässt euch eine Übergangsphase nutzen, in der ihr euch an die neuen Vorgaben anpasst, ohne sofort Sanktionen zu befürchten. Ihr gewinnt also etwas Zeit, um euer System so umzurüsten, dass der Wechsel zu E-Rechnungen möglichst reibungslos klappt.

Warum lohnt sich das Ganze?

  • Zeit und Kosten sparen: Digitalisierte Rechnungsverarbeitung beschleunigt eure Prozesse erheblich. Weniger Papierkram bedeutet weniger manuelles Abheften und Suchen.
  • Rechtssicherheit: Wenn ihr den GoBD-Regeln folgt, seid ihr auf der sicheren Seite bei Betriebsprüfungen und müsst keine Angst vor formellen Fehlern haben.
  • Umweltaspekt: E-Rechnungen sparen Papier und schonen damit Ressourcen – ein nicht zu unterschätzender Pluspunkt, falls ihr nachhaltig wirtschaften möchtet.

Unser Tipp für Euch

Startet frühzeitig mit der Umstellung auf digitale Prozesse. Prüft, ob eure Buchhaltungs- und Abrechnungssysteme E-Rechnungen schon verarbeiten können, und informiert euch über einfache Archivierungslösungen. Ganz gleich, ob ihr Freiberufler, kleine GmbH oder Einzelunternehmer seid: Mit etwas Planung sind die neuen Pflichten gut machbar – und ihr profitiert von den Vorteilen einer effizienteren, papierlosen Buchhaltung.

Fazit: Ja, die E-Rechnung wird Pflicht. Aber keine Sorge: Dank geplanter Entlastungen, angemessener Aufbewahrungsregeln und einer Übergangsphase könnt ihr euch Schritt für Schritt darauf einstellen. Am Ende bringt die digitale Rechnungswelt euch und eurer Buchhaltung echte Vorteile – also nutzt die Chance, es frühzeitig umzusetzen. Solltet ihr Fragen oder Bedenken haben, sprecht uns jederzeit an. Wir helfen euch gern dabei, den Einstieg in die E-Rechnung reibungslos zu gestalten!